Reklamation: Wenden Sie sich an die richtige Stelle
Für Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung ist der Händler oder Verkäufer die Stelle, an die Sie sich wenden müssen. Richten Sie alle Schreiben, in denen es um Rechte aus Gewährleistungen geht, an ihn.
Reklamieren sie nicht auf der Grundlage des gesetzlichen Herstelleranspruchs sondern einer Herstellergarantie, wenden Sie sich direkt an den Hersteller. Auch bei der Produkthaftung ist der Hersteller derjenige, an den Sie Ihr Reklamationsschreiben richten müssen.
Reklamation: Das muss Ihr Reklamationsschreiben enthalten
Auch wenn größere Händler Telefonhotlines für Reklamationen zur Verfügung stellen, sollten Sie grundsätzlich schriftlich reklamieren. Senden Sie es als Einschreiben, damit Sie bei einem eventuellen Rechtsstreit die notwendigen Beweismittel vorliegen haben. Ihr Reklamationsschreiben sollte diese Punkte beinhalten:
1. Vertragsgegenstand
Beschreiben Sie, welches Produkt Sie wann und bei welchem Verkäufer erworben haben, am besten mit Rechnungsnummer oder Vertragsnummer.
2. Mangel
Beschreiben Sie den Mangel: Geben Sie hierzu einen kurzen und präzisen Bericht, worin der von Ihnen beanstandete Fehler liegt.
3. Anspruch geltend machen
Teilen Sie dem Empfänger mit, welches Recht Sie im Rahmen der Reklamation geltend machen.
Reklamation Musterbrief – Reklamation bei Recht auf Nacherfüllung:
Vorlage als Word-Dokument
Reklamation eines Komplettsystems Sehr geehrte Damen und Herren, am 03. September habe ich bei Ihnen einen Computer ABC 123 der Marke „SuperComputer“ inklusive Software für 1.500 Euro gekauft. Bereits bei der ersten Inbetriebnahme stürzte das komplette System ab. Dieser Vorgang wiederholt sich etwa alle 30 Minuten. Dem beigefügten Protokoll können Sie entnehmen, wann genau der Fehler auftritt. Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und fordere Sie auf, das Komplettsystem bei mir abzuholen und einen einwandfreien Computer zu liefern. Bitte rufen Sie mich für eine Terminvereinbarung an. Außerdem möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
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