Ihre Verbraucherrechte beim Einkauf

Der Kunde ist König. Doch kommt es zum Umtausch von Waren, reagieren Händler oft weniger hoch erfreut. Viele Verbraucher kennen bei der Rückgabe von Waren Ihre Rechte nicht. Ihnen ist nicht bewusst, dass es einen relevanten Unterschied zwischen der Rückgabe mangelfreier und mangelbehafteter Ware gibt. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Verbraucherrechte beim Einkauf.

11 wesentliche Fragen zum Thema werden für Sie als Verbraucher erläutert.  

1. Was bedeutet eigentlich Umtausch? 
Ein Umtausch ist lediglich die Bezeichnung für die auf der Freiwilligkeit des Händlers basierende Rücknahme mangelfreier Ware. Der Umtausch knüpft also nicht an die Fehlerhaftigkeit einer Kaufsache an. Hingegen meint Reklamation umgangssprachlich die Rückgabe mangelbehafteter Ware. 

2. Gibt es generell ein Recht auf den Umtausch von Waren?
Nein. Wenn ich einen Kaufvertrag mit dem Händler abschließe, bin ich als Verbraucher generell an diesen gebunden. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, etwa zu glauben, sämtliche Waren könnten bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden.

Dass ein Schmuckstück der Liebsten nicht gefällt oder eine Hose zu eng ist, ist für sich genommen noch kein Grund, der den Verbraucher zum Umtausch berechtigt.   

Viele Händler nehmen die Ware aus reiner Kulanz dennoch zurück. Verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich jedoch nicht. Vor allem bei großen Ketten ist es aber üblich, Waren problemlos umtauschen zu können. Hier spielt der Gedanke der Kundenbindung und der Imagepflege eine nicht zu unterschätzende Rolle.

3. Was ist beim Umtausch von Waren noch wichtig zu wissen?
Die meisten Händler legen die Konditionen, zu denen umgetauscht werden kann, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Jedoch sind diese im Einzelfall sehr unterschiedlich ausgestaltet. Auch kann ein Umtausch individuell zwischen Händler und Käufer mündlich ausgehandelt werden.

Da die Händler die Ausgestaltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitestgehend in ihrer Hand haben, kommt es vor, dass in manchen Geschäften die Rückgabe der unversehrten Ware gegen das gezahlte Entgelt möglich ist, in anderen Fällen die Ware jedoch nur gegen den Eintausch einer neuen Ware oder den Erhalt einer Gutschrift oder eines Gutscheins möglich ist.

Händler können sich vorbehalten, Ware vom Umtausch auszuschließen. Dies ist oft der Fall bei reduzierter Ware oder im Fall von bestimmten Artikeln, wo ein Umtausch aus hygienischen Gründen bedenklich ist, wie z. B. bei Lebensmitteln, Kosmetika, Unterwäsche und Bademoden.

Tipp:
Die Umtauschmodalitäten sollte der Verbraucher beim Einkauf sicherheitshalber direkt beim Verkäufer erfragen.    

4. Umtausch von Waren: Wann ist eine Ware unversehrt?
Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde. Im Regelfall muss die Ware ungetragen oder unbenutzt sein. Sie sollte sich in der Originalverpackung befinden. Manche Händler verlangen beim Umtausch auch das an der Ware haftende Preisetikett, wie z. B. bei Kleidungsstücken.

5. Was sollte der Kunde beim mündlich vereinbarten Umtausch beachten?
Sollten Sie mit dem Händler ein Rückgaberecht mündlich vereinbart haben, so sollten Sie sich die getroffenen Zusagen mit Unterschrift, Datum und Stempel auf dem Kassenbon bestätigen lassen.

6. Wenn ein Umtausch vereinbart ist, gilt er dann zeitlich unbegrenzt?
Generell ist natürlich eine zeitliche Begrenzung des Umtauschs möglich. Diese wird von den meisten Händlern auch umgesetzt. Sie gewähren den Kunden in der Regel zwei bis vier Wochen Zeit, um vom Umtausch Gebrauch zu machen.   

7. Online-Kauf: Kann ich als Verbraucher denn wenigstens im Internet gekaufte Ware problemlos umtauschen? 
Bei im Internet gekaufter Ware hat der Verbraucher in der Regel ein meist zweiwöchiges Widerrufsrecht. Er kann innerhalb dieser Frist ab Erhalt der vollständigen Widerrufsbelehrung in Textform ohne Angabe von Gründen die Ware an den Online-Händler zurückschicken und seinen Widerruf erklären. Aber auch von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen.

Ein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel nicht beim Versand von verderblichen Lebensmitteln, Getränken oder Arzneimitteln. Auch ist ein Widerruf nicht möglich, sofern der Verbraucher einer im Internet gekauften Software die versiegelten Datenträger bereits entsiegelt hat.

8. Warum gibt es überhaupt erleichterte Widerrufsmöglichkeiten für den Online-Kauf? 
Im Falle eines Online-Kaufs, also bei den so genannten Fernabsatzverträgen, hat der Verbraucher vorher in der Regel wenige Möglichkeiten, die Ware zu überprüfen. Er kann weder Kleidung anprobieren noch das Material näher sichten, wie es etwa beim Kauf im Geschäft vor Ort der Fall ist. Daher billigt es ihm das Gesetz unter erleichterten Voraussetzungen zu, die Ware im Falle des Nichtgefallens an den Händler zurückzuschicken.

9. Was gilt hingegen im Fall einer Reklamation der Ware?
Ganz anders ist der Fall zu beurteilen, wenn der Verbraucher eine mangelbehaftete, d.h. defekte, fehlerhafte oder beschädigte Ware erwirbt. Denn das Gesetz verpflichtet den Verkäufer einer Sache, sie dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Nach dem Gesetz obliegt es dann dem Händler, die vom Käufer monierte Ware nachzubessern, eine mangelfreie Sache nachzuliefern oder sie zu ersetzen.

Der Verbraucher kann beim Erwerb einer neuen Ware innerhalb einer zweijährigen Frist diese Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen.

10. Reklamation der Ware: Muss die Ware hierzu noch original verpackt sein?
Nein. Macht der Käufer Gewährleistungsrechte geltend, ist es völlig gleichgültig, ob die Ware sich noch im verpackten Zustand befindet oder nicht.   

11. Reklamation der Ware: Welche Besonderheit ist hier zu beachten?
Will der Verbraucher eine defekte Ware gegenüber dem Händler reklamieren, so sollte er bedenken, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Das bedeutet, dass der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen muss, dass die Ware schon vor der Übergabe an ihn mit einem Mangel behaftet gewesen war.