Gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen bezüglich der Gestaltung meines Wunschkennzeichens?

Wer sein Auto liebt, hegt und pflegt es. Für die meisten Fahrzeugbesitzer ist das Auto jedoch erst dann vollkommen, wenn auch das Kennzeichen personalisiert ist. Bei der hiesigen Kfz-Zulassungsstelle können Autohalter ihr Fahrzeug nicht nur an-, um- oder abmelden, sondern auch Wunschkennzeichen erstellen lassen. Doch welche Einschränkungen und Regeln gilt es in diesem Rahmen zu beachten?

Welche Möglichkeiten kann ich bei der Kennzeichenkombination ausschöpfen?

Jeder Autohalter kann im Grunde das Kennzeichen seines Fahrzeuges nach den eigenen Wünschen ausrichten. Einzige Voraussetzung: Das Kennzeichen darf nicht schon vergeben sein und es darf nicht den guten Sitten widersprechen. Das bedeutet, dass das Kennzeichen noch frei sein muss und weder mit Kürzeln des Dritten Reiches noch mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden darf. 

Im Internet oder direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle kann eine Prüfung vorgenommen werden, ob das Wunschkennzeichen noch zur Verfügung steht. Dabei ist darauf zu achten, dass das Kennzeichen speziellen Richtlinien entspricht. Ein Kennzeichen besteht in diesem Rahmen immer aus

  • dem Kürzel für einen Landkreis oder eine Stadt und ist im jeweiligen Bereich festgelegt.
  • ein bis zwei Buchstaben, die frei wählbar sind.
  • zwei bis vier Zahlen, die ebenso frei ausgesucht werden dürfen. 

Bei der Kombination des Wunschkennzeichens sind jedoch einige Hinweise zu bedenken: 

  • Umlaute wie Ä, Ü oder Ö sind von der Auswahl ausgeschlossen, da das Kennzeichen auch im internationalen Raum lesbar sein soll.
  • Ein Buchstabe oder weniger Ziffern sind nicht erlaubt, da diese für Zweiräder vorgesehen sind.
  • Zweistellige Kennzeichen müssen gesondert beantragt werden und sind nicht die Regel.
  • Kennzeichen mit weniger als vier Zeichen sind durchaus möglich, können aber meistens nur direkt bei der Zulassungsstelle und nicht online reserviert werden.
  • Für spezielle Fahrzeuge wie Taxen oder Busse sind einige Kennzeichen-Kombis reserviert und dürfen nicht von Privatpersonen genutzt werden. 

Welche Verbote gelten aktuell und sind hinsichtlich meines Wunschkennzeichens zu berücksichtigen?

Abkürzungen, die mit ehemals nationalsozialistischen Organisationen oder dem Dritten Reich in Verbindung gebracht werden, sind für die Wunschkennzeichengestaltung verboten. Dieses Verbot ist sogar im Gesetz verankert und im Paragraphen 8 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) festgehalten. Demnach sind die Kombinationen 

  • HJ (Hitler Jugend)
  • KZ (Konzentrationslager) 
  • NS (Nationalsozialismus)
  • SA (Sturmabteilung)
  • SS (Schutzstaffel)

grundsätzlich verboten. Einige Bundesländer können in dieser Hinsicht jedoch entscheiden, ob gewisse Kombinationen zugelassen werden dürfen. Darüber hinaus sind auch einige Ziffern oder Zahlenkombinationen nicht erlaubt. Dabei handelt es sich z.B. um 

  • 18 (erster sowie achter Buchstabe des Alphabets, die AH (Adolf Hitler) ergeben).
  • 28 (zweiter sowie achter Buchstabe des Alphabets, die BH und das rechtsextreme Netzwerk Blood and Honour symbolisieren).
  • 88 (achter Buchstabe, der zwei Mal verwendet wird und laut Alphabet HH (Heil Hitler) ergibt.
  • 1312 (Buchstabenkombination ACAB, die für All Cops are Bastards (Alle Polizisten sind Mistkerle stehen).

Wir haben hier nur einige Beispiele zusammengetragen. Bei der Zulassungsstelle und auch online erhalten Autohalter weitere Informationen, falls ein Wunschkennzeichen nicht zulässig ist. 

Wie kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen?

Das Wunschkennzeichen kann vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle oder mittlerweile auch online reserviert werden. Dabei ist die Eingabe des Kennzeichens in der Suchmaske nötig. Das System durchsucht anschließend binnen wenigen Augenblicken die Datenbank und ermittelt, ob das Kennzeichen bereits vergeben ist oder ob Verbote bestehen. 

Ist das Wunschkennzeichen noch verfügbar, kann eine Reservierung erfolgen. Um ein Kennzeichen jedoch online reservieren zu können, ist eine Registrierung nötig. Auch die Gebühr in Höhe von rund 3 Euro für 14 Tage oder ca. 13 Euro für 104 Tage ist zu entrichten. Neben den üblichen Gebühren fallen zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,20 Euro an. Diese Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt und fällt immer bei der Erstellung von Wunschkennzeichen an.

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