Verwarn- oder Bußgelder im Straßenverkehr: Wann ist was gerechtfertigt – 5 Beispiele

Mit Sicherheit kennen Sie den Ärger, ein Knöllchen an der Windschutzscheibe zu finden, oder direkt von der Polizei bei einem Fehltritt im Straßenverkehr erwischt zu werden.

So berechtigt manches Bußgeld auch ist, gibt es verschiedene Delikte, bei denen sich ein genauer Blick auf den jeweiligen Verstoß und das hiermit verbundene Verwarngeld lohnt.

1. Beispiel: Geschwindigkeitsübertretung und mobile Blitzer

Das Bußgeld nach einigen Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho dürften die meisten Autofahrer kennen. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass jede Messung nach festen Polizeirichtlinien des jeweiligen Bundeslandes zu erfolgen hat. Die Richtlinien beziehen sich beispielsweise auf den Abstand zwischen dem Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzung und der aufgestellten Messstation.

Ein Mindestabstand von 150 bis 200 Metern ist durch die Richtlinien vorgesehen und kann Sie vor einem teuren Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot schützen. Dies gilt besonders bei Verstößen auf Autobahnen, wo innerhalb einer solch kurzen Distanz die vorgeschriebene Geschwindigkeit bis zur Messung nur durch eine Vollbremsung erreichbar wäre. Hier dürften Sie auf Einsicht des zuständigen Verkehrsgerichtes hoffen.

2. Beispiel: Das eingeschränkte Halteverbot

Wenn es um das Halten und Parken geht, ist der Gesetzgeber leider nicht sehr kulant. Immer noch ist zahllosen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass das Verlassen des eigenen Fahrzeugs als Parken gilt und Sie sich nicht auf ein einfaches Halten berufen können. Ein Verwarngeld muss also noch gezahlt werden, selbst wenn Sie nur wenige Minuten Ihr Auto verlassen haben, beispielsweise in einer Halteverbotszone vor Ihrer Haustüre zum Entladen. Wird die Verwarnung direkt durch eine Politesse vor Ort ausgesprochen und Sie treten persönlich mit Ihr in Kontakt, kann durch einen Nachweis des Wohnsitzes eventuell auf Gnade gehofft werden.

3. Beispiel: Stationäre Geschwindigkeitsmessungen

Zurück zum Thema Tempolimit und Blitzanlagen: in diesem Fall als stationäre Geräte mit einem korrekten Abstand zum Verkehrsschild. Die zuständigen Verkehrsbehörden werden sich nicht scheuen, ein Verwarngeld für jeden Verkehrsteilnehmer mit erkennbarem KFZ-Kennzeichen bei einer solchen Messung zuzusenden. Nicht erst bei hohen Beiträgen lohnt es, dem Bußgeld nachzugehen und eine Einsicht in die zugehörige Bußgeldakte zu fordern. Während bei der Zustellung des Bescheids vielleicht schon deutlich wird, dass der Fahrer nicht klar zu erkennen ist, können ein fehlender Eichschein und eine falsche Justierung der Messanlage vor dem Verwarngeld bewahren.

4. Beispiel: Die Umweltplakette

Wer ohne Umweltplakette in eine entsprechend gekennzeichnete Zone in Großstädten und -regionen fährt und erwischt wird, kann ein Bußgeld von 80 Euro nicht umgehen. Seit Sommer 2014 handelt es sich nur noch um eine Ordnungswidrigkeit, neben dem Verwarngeld muss kein Punkt in Flensburg mehr gefürchtet werden. Ein Streitpunkt ist weiterhin die korrekte Anbringung der Plakette, hier lohnt es sich unter bestimmten Umständen, gegen ein Bußgeld vorzugehen.

Nach Straßenverkehrsordnung ist die Anbringung vorne rechts vorgesehen, allerdings wird nichts über die Höhe ausgesagt. Ein Verwarngeld für das Einkleben in der rechten oberen Ecke hat gute Aussichten auf einen Einspruch.

5. Beispiel: Falsches Kennzeichen oder falscher Halter

So trivial es klingen mag: Verschiedene Verkehrsteilnehmer zahlen ein Verwarngeld für ein Delikt, das sie selbst gar nicht begangen haben. Besonders dreiste Autobesitzer stecken ihr Knöllchen einfach hinter den Scheibenwischer benachbarter Fahrzeuge und versuchen so, z. B. einem Bußgeld wegen Falschparkens oder einem fehlenden Parkschein zu entgehen. Bevor der Überweisungsträger blind ausgefüllt wird, sollte nicht nur auf das Verwarngeld selbst geschaut werden. Eine Abgabe des Dokuments bei der Polizei ist ratsam, wonach der richtige Missetäter mit mehr als einem Bußgeld rechnen darf.