Es klingt perfekt: Zu niedrigen Leasing-Raten den Traumwagen fahren, keine oder nur eine niedrige Anzahlung leisten und am Ende noch einen guten Preis für den Wagen zahlen. Doch in der Realität sieht meist alles anders aus. Oft kommt es im Endeffekt zu hohen Nachforderungen und daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten. Grund dafür ist die Situation auf dem durch Finanzkrise und Abwrackprämie geschwächten Automobilmarkt.
Vorsicht vor Wertverlust des Autos
Da die Gebrauchtwagenpreise sinken, drohen den Autohäusern proportional dazu Einbußen. Wenn die Leasing-Gesellschaft für den Kunden das Fahrzeug erwirbt, welcher dieser sich beim Autohaus aussucht, liegt die Verantwortung für die Rücknahme beim Autohändler. Dieser verpflichtet sich dazu, das Auto bei Ablauf der Laufzeit, wieder zurückzunehmen – zum anfangs festgelegten Preis. Doch hier hängt auch vieles davon ab, wie der Wagen im Wert sinkt. Bereits nach zwei Wochen sinkt ein Neuwagen in Gebrauch spürbar im Wert.
Was passiert mit Mängeln am Fahrzeug?
Um dies auszugleichen, versuchen viele Autohändler bei Rücknahme des Fahrzeugs, den Preis zwar wie vertraglich festgelegt anzusetzen, die Wertminderung jedoch durch teils enorme Reparaturkosten für etwaige Mängel auszugleichen. Auch wenn Abnutzung nicht einfach dem Leasing-Kunden in die Schuhe geschoben werden kann, ist es in der Praxis schwer zu definieren, was als Mangel gilt, und was als übliche Gebrauchsspuren angesehen werden kann.
Der Autohändler ist hierbei auch benachteiligt, da jeder Mangel, der nicht vom Kunden übernommen wird, sich später auf den Gebrauchtpreis des Fahrzeugs auswirkt und somit nochmals den Marktwert des Fahrzeugs senkt.
Worauf Sie beim Leasing achten sollten
Es ist also ratsam, bei Leasingfahrzeugen solche Problemherde prinzipiell zu vermeiden. Beispielsweise sollte auf das Rauchen in einem Leasingfahrzeug verzichtet werden und kleinere Mängel in freien Werkstätten vor der Rückgabe repariert werden. Dies ist wesentlich kostensparender, als wenn diese Mängel später vom Autohaus in Rechnung gestellt werden.
Auch beim Leasingvertrag selbst ist Vorsicht geboten. Gerade bei Punkten wie dem Freibetrag beim Kilometer-Leasing, sollte man sich seiner Fahrweise und der voraussichtlichen Anzahl der zu fahrenden Kilometer bewusst sein, um später nicht noch draufzahlen zu müssen.