Gleitzone: Wenn die Teilzeitkräfte mal mehr mal weniger verdienen

Bei schwankendem Auftragsvolumen kann es passieren, dass Sie Mitarbeiter in der Gleitzone nicht vollständig auslasten können. Beispiel: Im September herrscht Auftragsebbe, während Sie im November wegen der Vorweihnachtszeit mit erheblich mehr Aufträgen rechnen und Ihren Mitarbeiter dann auch mehr beschäftigen möchten, auch über die 800 Euro-Grenze hinweg.

Beispiel: Für den September vereinbaren Sie 300 Euro Lohn und für den November 900 Euro. Wie berechnen sich in diesem Fall die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Lösung:
Sie berechnen die Sozialversicherungsbeiträge hier genau wie auch sonst bei Mitarbeitern in der Gleitzone nach den Formeln:

  • Arbeitgeberbeitrag = Bruttolohn x halber Beitragssatz
  • Gesamtbeitrag = beitragspflichtige Einnahme x Beitragssatz
  • Arbeitnehmerbeitrag = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberbeitrag

Was Sie allerdings beachten müssen:
Die beitragspflichtige Einnahme errechnet sich nicht nach der üblichen Formel, sondern nach den nachfolgenden Sonderregeln:
Die beitragspflichtige Einnahme Ihres Mitarbeiters entspricht:

  • dem Normalfall: 1,4005 x Bruttolohn – 3240,40 Euro
  • dem Bruttolohn x 0,5995 bei einem Bruttolohn Ihres Mitarbeiters bis 400 Euro
  • dem Bruttolohn: Wenn Ihr Mitarbeiter ausnahmsweise mehr als 800 Euro im Monat verdient (z.B. wegen Überstunden)
  • (1,4005 x Bruttolohn – 320,40) : 30 x Zahl der Beschäftigungstage, wenn das Arbeitsverhältnis nicht den ganzen Monat besteht und 
  • (1,4005 x Gesamtbruttolohn – 320,40) x Bruttolohn bei Ihnen geteilt durch Gesamtbruttolohn, wenn der Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen nachgeht und insgesamt in der Gleitzone liegt