Kopfschutz und Schutzhelm: Nur eine Empfehlung oder lästige Pflicht?

Ist ein Schutzhelm überhaupt für jeden notwendig? Warum ist in vielen Bereichen Kopfschutz bereits Pflicht? Spätestens bei einer Kopfverletzung ist klar: ein Schutzhelm ist notwendig! Kopfschutz gibt es bereits in den unterschiedlichsten Ausführungen.

Noch vor wenigen Jahren war es in vielen Bereichen noch "uncool" bei der Arbeit einen Kopfschutz zu tragen. Viele Helmträger wurden damals von zu kurzsichtig denkenden Kollegen noch belächelt. Was vielen dabei nicht klar war: Bei einer Kopfverletzung ist es schon zu spät! 

Das Risiko, seinen Kopf zu verletzen, ist sehr vielfältig. Die Gewalteinwirkung auf den Kopf kann in vielen Situationen auftreten: Auf der Baustelle, im Produktionsbetrieb, beim Sport, im Haushalt, bei Verkehrsunfällen, etc.  

Ein Beispiel: Ein Arbeiter, nennen wir ihn Herr W. arbeitet im Stahlwerk. Er ist sehr auf seine Tätigkeit konzentriert. Sein Kollege Herr B. holt zur gleichen Zeit mit dem Hallenkran einen Stahlträger und fährt mit ihm durch die Halle.

Herrn W. fällt ein, dass er noch ein Werkzeug holen muss und steht auf. Dabei bemerkt er nicht den Stahlträger und prallt genau mit seinem Kopf gegen die Kante des Stahlträgers. Zum Glück hat Herr W. einen Schutzhelm auf. Somit ist nichts passiert!

Wenn er keinen Kopfschutz getragen hätte, würde er mit einer starken Kopfverletzung ins Krankenhaus eingeliefert werden.

In vielen Bereichen ist Kopfschutz bereits Pflicht. Es gibt mittlerweile schon sehr viele Arten von Kopfschutz: 

Kopfschutz im Industriebereich:

  • Industrieschutzhelm
  • Bauhelm
  • Schweißerhelm

Helm in Freizeit und Sport:

  • Motorradhelm
  • Snowboardhelm
  • Skihelm
  • Skaterhelm
  • Radfahrhelm
  • Boxerhelm
  • Bergsteigerhelm

Gesundheit:

  • Kopfschutzhelm für Fallgefährdete
  • Heilbehelfe, etc.

Ob freiwillig, notwendig oder gesetzliche Pflicht – ein Kopfschutz schützt Sie vor Kopfverletzungen.

In der Industrie ist die Benutzung von Kopfschutz in der BGR 193 der Berufsgenossenschaft längst geregelt. Der Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstungen" der BGZ hat die Regeln für die "Benutzung von Kopfschutz" in dieser Richtlinie zusammengestellt 

Laut Beschreibung richten sich die BG-Regeln in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung seiner Pflichten im Bereich Arbeitsschutz geben. Außerdem sollen für Sie als Unternehmer und Mitarbeiter Wege aufgezeigt werden, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.