Fernabsatz: Widerrufs-, Rückgabe- und sonstige Klauseln

Wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen per Fernabsatz, also zum Beispiel über Internet, E-Mail, Telefon, Post oder Fax, an die Verbraucher vertreiben (§ 312 b Bürgerliches Gesetzbuch), sind folgende Klauseln unerlässlich.
Widerrrufs- oder Rückgaberecht
Anders als bei einem Kauf oder einer Bestellung vor Ort haben Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag zwei Wochen lang das Recht, ihre Bestellung rückgängig zu machen. Sie müssen ihnen also ein Widerrufsrecht (§ 355 BGB) – oder alternativ ein Rückgaberecht (§ 356 BGB). Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:

Widerrufsrecht (§ 355 BGB)
Rückgaberecht (§ 356 BGB)
Voraussetzung für den Widerruf
Der Vertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Verbraucher seine Bestellung fristgerecht per E-Mail, Fax oder Brief widerruft oder die Ware zurückschickt.
Der Vertrag kommt nur dann zu Stande, wenn der Verbraucher Ihnen die Ware fristgerecht zurückschickt. Bei Dienstleistungen ist ein Rückgaberecht nicht möglich.
Wie sicher ist es, dass Sie die Ware zurückbekommen?
Zwar ist der Verbraucher nach dem Widerruf per Brief, E-Mail oder Fax verpflichtet, Ihnen die Ware zurückzuschicken. Tut er es aber nicht, ist es Ihr Problem, sie wiederzubekommen. Notfalls müssen Sie ihn verklagen.
Das Zurückschicken der Ware ist die Voraussetzung für den Widerruf.
Wer übernimmt die Rücksendung?
In der Regel der Kunde. Bei Gütern, die man nicht per Paket versenden kann, darf er aber von Ihnen verlangen, sie bei ihm abzuholen.
Wer zahlt das Porto bzw. die Rücksendekosten?
Sie als Unternehmer. Bei einem Rückgabe-Warenwert unter 40 Euro dürfen Sie die Kosten auf den Verbraucher abwälzen.
Sie als Unternehmer.
Wer trägt das Versandrisiko?
Die Kosten für eventuellen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Rücksendung tragen Sie als Unternehmer.

Sie sehen – als Anbieter von Waren haben Sie die Wahl. Meist ist ein Rückgaberecht sinnvoller, weil der Kunde dann gleich die Ware zurückschicken muss, wenn er den Vertrag wieder auflösen will. Das heißt, er kann Ihnen nicht erst eine Widerrufs-Mail schicken und nachher rumtrödeln, wenn es um die Rücksendung der Ware geht. Das ist besonders bei teuren Waren ein Pluspunkt.

Einen Nachteil hat das Rückgaberecht aber für Sie als Unternehmer: Sie tragen die Kosten für die Rücksendung, auch bei einem Rücksendewert der Ware unter 40 Euro. Da heißt es abwägen, was Ihnen wichtiger ist.

Mit den folgenden Klauseln belehren Sie Verbaucher über ihre Rechte. Wichtig: Lassen Sie sie nicht im klein Gedruckten verschwinden, sondern heben Sie sie optisch klar und deutlich hervor, entweder mit Fettdruck oder mit einem Rahmen.

Belehrung über Widerrufsrecht
Verbraucher haben zwei Wochen lang das Recht, ihre Bestellung zu widerrufen (§ 355 BGB). Dazu können sie Ihnen wahlweise einen Widerruf per E-Mail, Fax oder Brief senden oder die erhaltene Ware zurückschicken.

Dieses Recht müssen Sie ihnen mitteilen und sie auch über die Folgen des Widerrufs informieren, also über die Pflicht zur Rückgabe der Ware. Achten Sie darauf, dass die Belehrung nicht nur auf dem Bestellschein steht, sondern auch auf einem Element, das beim Verbraucher verbleibt, zum Beispiel im Brieftext oder auf einem gesonderten Blatt.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Vertragsabschluss und frühestens, wenn der Verbaucher die Widerrufsbelehrung erhält (§ 312d Abs. 2 BGB), bei Warenlieferungen erst mit Eintreffen der Ware beziehungsweise der ersten Teil-Lieferung. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Arbeit begonnen hat (§ 312d Abs. 3 BGB).

Achtung: Geben Sie die Frist einheitlich an, also nicht abwechselnd "zwei Wochen" und "14 Tage". Überschreiben Sie die Klauseln mit "Ihr Recht", und beenden Sie sie mit "Ihre Firma XY".

Belehrung über Rückgaberecht
Statt des Widerrufsrechts können Sie den Verbrauchern auch ein Rückgaberecht einräumen (§ 356 BGB). Das sollten Sie auch tun, wenn Sie teuere Ware versenden. Dann muss der Verbraucher die Ware rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen (ab Warenerhalt) zurückschicken, um die Bestellung rückgängig zu machen.

Es bleibt Ihnen dann erspart, Ihrer Ware hinterherzurennen. Aber aufgepasst: Die Kosten für die Rücksendung müssen Sie tragen. Das gilt auch für Waren, die weniger als 40 Euro wert sind.

Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Sagen Sie dem Besteller, wann genau der Vertrag zu Stande kommt. Das ist der frühestmögliche Beginn der Widerrufs- oder Rückgabefrist.

Gültigkeit der Preise
Versenden Sie ein befristetes Angebot, einen Katalog oder eine Preisliste, sollten Sie darauf hinweisen, dass die genannten Preise nicht unbefristet gültig sind.

Vertragszeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung
Bei Dauerlieferverträgen, wie Handy-Verträgen, Software-Aktualisierungen oder Abonnements, müssen Sie dem Verbraucher sagen, wie lange der Vertrag mindestens läuft und mit welcher Frist er ihn kündigen kann. Das kann je nach Vertrag ganz unterschiedlich aussehen.