Das Zeugnis ist eines von drei Abschlusszeugnissen, die Auszubildende zum Ende der Ausbildung erhalten. Denn zusätzlich gibt es von der Berufsschule ein Abschlusszeugnis und natürlich das Zeugnis der Kammer über die (hoffentlich) bestandene Abschlussprüfung.
Zeugnis für Auszubildende: Einfach oder qualifiziert?
Das Zeugnis, welches Sie schreiben, soll sich folglich nicht in erster Linie mit der Berufsschule und der Abschlussprüfung befassen, sondern mit dem, was der Auszubildende im Betrieb geleistet hat. Dabei werden das einfache und das qualifizierte Zeugnis unterschieden.
Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Angaben über den Auszubildenden und Rahmendaten der Ausbildung. Zusätzlich werden die erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse aufgeführt. Was fehlt, sind Informationen über Leistung und Verhalten.
Hier liegt auch der Unterschied zum qualifizierten Zeugnis. Aus ihm gehen nämlich durchaus Angaben zur Leistung des Auszubildenden hervor. Es ist dabei üblich, dies in Noten auszudrücken, die in der üblichen Zeugnissprache zu formulieren sind. Das gilt für alle Kriterien, die Sie sich für Ihre Bewertung aussuchen. So beispielsweise steht beim Kriterium Auffassungsgabe
- die Note 1, wenn dort steht: “…lernte jederzeit äußerst effektiv und schnell.“
- die Note 5, wenn dort steht: “…war im Wesentlichen bemüht, sich Wissen anzueignen.“
Im Übrigen wird das qualifizierte Zeugnis auf Wunsch des Auszubildenden ausgestellt. Wünscht er ein solches nicht, dann genügt ein einfaches Zeugnis.
Wann das Zeugnis für Auszubildende fällig ist
Auszubildende haben nach dem Berufsbildungsgesetz einen Anspruch auf das Zeugnis, sobald ihre Ausbildung beendet ist. Es ist daher zu empfehlen, zumindest den Grobentwurf fertig zu stellen, bevor der letzte Teil der Abschlussprüfung (und damit ggf. das Ende der Ausbildung) erreicht wird. So können Sie das Zeugnis gleich in einem Abschluss- /Resümee-Gespräch überreichen. Am besten, Sie lassen sich den Empfang des Zeugnisses vom Azubi schriftlich bestätigen.