Anders als im angloamerikanischen Raum nutzen hierzulande nur wenige Bewerber die Möglichkeit, mit Referenzen und Empfehlungsschreiben auf ihre persönlichen Qualitäten aufmerksam zu machen. Worauf es dabei ankommt:
Wer eine Referenz ausstellen kann
Während ein Arbeitszeugnis von der Personalabteilung ausgestellt wird, stammt eine Referenz bzw. ein Empfehlungsschreiben von einer neutralen Person. Diese bezieht ihre Autorität aus ihrem sozialen oder professionellen Status und äußert sich nicht stellvertretend für das Unternehmen, sondern gibt in der Referenz einen persönlichen Eindruck wieder.
Um ihre Bewerbung aufzuwerten, sollten Absolventen darüber nachdenken, wer sie gut kennt und weiterempfehlen würde. Dafür kommen zum Beispiel ehemalige Vorgesetzte aus Semesterjobs, Praktika oder Ehrenämtern in Frage, aber auch Dozenten und Hochschulprofessoren.
Gibt es formale Anforderungen an eine Referenz?
Es gibt für Empfehlungsschreiben keine formalen Anforderungen und es enthält auch keine verschlüsselten Formulierungen wie beispielsweise ein Arbeitszeugnis. Der Aussteller bürgt ganz einfach mit seinem guten Namen für den Adressaten. Daher ist ein Briefkopf mit Namen, Titel, Kontaktadresse und der Position des Ausstellers erforderlich.
Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, in welchem Zusammenhang der Verfasser den Bewerber kennengelernt hat bzw. in welcher Beziehung beide zueinander stehen. Es kann Angaben zu persönlichen Eigenschaften und Qualitäten, zur Arbeitsweise und zum Verhalten bei Einzelarbeit und in Gruppen enthalten. Am Ende sollte eine Gesamtwürdigung der beurteilten Person stehen.
Was eine Referenz enthalten sollte
In einem Empfehlungsschreiben kann der Referenzgeber eine Reihe an Themen ansprechen. Dazu gehört unter anderem die Frage, wann man miteinander gearbeitet hat. Des Weiteren eine Angabe darüber, in welchem Verhältnis der Bewerber und der Referenzgeber stehen. Außerdem Informationen darüber, welche Aufgaben der Bewerber erfüllt und zu welchem Erfolg er beigetragen hat. Zusätzlich sollte der Referenzgeber auf die fachlichen und persönlichen Stärken eingehen, die der Bewerber zeigte sowie darauf, was ihn besonders auszeichnet.
Dabei ist es besonders wichtig, dass der Fürsprecher sich ausschließlich positiv äußert. Das gilt auch für eine persönliche Nachfrage durch den Personaler.
Wohin die Referenz in der Bewerbungsmappe kommt
In der Bewerbungsmappe gehören Referenzen hinter das Bachelor- oder Master-Zeugnis. Manchmal kommt es vor, dass Referenzgeber keine schriftliche Empfehlung ausstellen möchten, aber bereit sind, per Telefon oder E-Mail Auskunft zu geben. In diesem Fall kann der Bewerber die Referenz im Lebenslauf angeben. Am besten am Ende des Lebenslaufs in einer eigenen Rubrik.
Woran Sie unbedingt denken sollten
Wer in seiner Bewerbung die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer seiner Kontaktperson angibt, muss diese auch darüber informieren. Sonst kann es zu der Situation kommen, dass sich ein Personaler über einen Bewerber informieren möchte und der vermeintliche Fürsprecher eine Auskunft verweigert.
Außerdem sollte eine Bewerbung nicht zu viele Empfehlungsschreiben enthalten. Sonst könnte der Bewerber den Eindruck erwecken, er habe Fürsprache nötig.
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