Welche Gefahren lauern in Tunneln und auf Pässen in den Alpen?
Das Befahren von Tunneln ist in den Alpen eine alltägliche Angelegenheit. Das unterscheidet die Bergwelt vom Flachland in weiten Teilen Deutschlands. Der Autofahrer wird mit besonderen Problemen konfrontiert. Beschilderungen und Hinweistafeln sind genauestens zu beachten.
Die Gefahrenquellen
- Lichtverhältnisse
- Überholende Autos
- Staus und Unfälle
- Autopanne
- Geschwindigkeit
- Wetterverhältnisse
In Tunneln ist mit Abblendlicht zu fahren. Das Tagfahrlicht vieler Neuwagen reicht nicht aus. Sehr oft ist das Überholen verboten. Man sollte die Beschilderung beachten. Bei Staus und Unfällen gilt besondere Rücksichtnahme. Viele Tunnel verfügen über eine Kameraanlage, damit die Koordination von Ordnungs- und Hilfskräften erleichtert ist.
Für eine eigene Autopanne existieren Nothaltebuchten bei längeren Anlagen. Sprechanlagen sind montiert, falls das eigene Handy keinen Empfang hat. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind peinlichst einzuhalten. Radaranlagen werden immer häufiger. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es durchaus geschehen, dass an der Einfahrt in den Tunnel eine trockene Wegstrecke winkt. Bei der Ausfahrt bestimmt aber Schneetreiben das Wetter.
Passfahrten im Winter werden oft zu einem Abenteuer. Da gibt es Hindernisse durch Schnee, Eis und Steinschlag. Enge Straßen, gerade auf der Passhöhe, schnell umschlagende Wetterverhältnisse mit Regen, Schnee und Nebel erfordern höchste Vorsicht!
Was ist rechtlich in Deutschland zu beachten?
Hier gilt die Straßenverkehrsordnung (STVO).
Diese beinhaltet insbesondere die Allgemeinen Verkehrsregeln.
Auch bei Tunneln und Pässen gilt der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies betrifft beispielsweise die Sichtverhältnisse, die eigene Beleuchtung, den Gegenverkehr und Hindernisse auf der Fahrbahn.
Eine speziell Regelung zum Thema Tunnel und Pässe gibt es so nicht. Es besteht das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Bei Hindernissen oder einer Fahrbahnverengung muss man entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Das gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen anders geregelt ist.
Meistens ermahnt ein Hinweisschild bei der Einfahrt in den Tunnel an das Einschalten des Abblendlichtes. Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind ohnehin zu benutzen bei Dämmerung, Dunkelheit sowie erforderlichen Sichtverhältnissen. Alles betrifft auch Tunnel und Pässe.
Einschlägig sind insbesondere die §§ 1,2,6,17 STVO.
Welche Besonderheiten sind in Österreich und der Schweiz geregelt?
Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gelten auch für diese Länder. Auch sind die örtlichen Hinweisschilder zu beachten.
Besonderheiten für Österreich:
Auf engen Bergstraßen kann grundsätzlich von keinem Autofahrer ein Vorfahrtsrecht beansprucht werden. Wem es besser zuzumuten ist, der soll warten oder zurücksetzen.
Besonderheiten für die Schweiz:
Abblendlicht ist immer vorgeschrieben bei Tunnels und Galerien.
Auf Pässen und Bergstrecken hat immer der Aufwärtsfahrer die Vorfahrt. Dieses Recht haben auch Post- oder Linienbusse (Bergpoststrecken). Im Zweifel muss das leichtere Fahrzeug ausweichen.