Schlagen Sie der Unternehmenssteuerreform 2008 ein Schnippchen

Die Unternehmenssteuerreform im nächsten Jahr bringt für Unternehmen 40 neue Informationspflichten mit sich. Drei davon werden Ihr Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit betreffen: die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Neuerungen bei der Gewerbesteuervorauszahlung und der Wegfall der Pflicht von Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften, Jahresbescheinigungen auszustellen.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern haben Sie keine Wahl mehr
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 410 Euro plus Umsatzsteuer kosten, konnten Sie bislang entweder sofort abschreiben oder über den betriebsgewöhnlichen Nutzungszeitraum hinweg. Ab Januar haben Sie keine Wahl mehr: Alles, was bis zu 150 Euro plus Umsatzsteuer kostet, schreiben Sie sofort ab.
Wirtschaftsgüter für 150 bis 1000 Euro schreiben Sie als Sammelposten ab
Wirtschaftsgüter, die 150 bis 1000 Euro kosten, fassen Sie in einem Sammelposten zusammen – für die so genannte Poolbewertung. Diesen Posten schreiben Sie über fünf Jahre hinweg ab.
Keine Sonderabschreibung mehr möglich
Einmal gebildet, müssen Sie den Sammelposten wie vorgesehen auflösen. Sonderabschreibungen bei vorzeitigem Defekt oder Verkauf können Sie mit der Neuregelung nicht mehr ansetzen.
Künftig müssen Sie längst verbrauchte Güter verwalten
Der Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Harald Grürmann, kritisierte: Mit der Poolregelung bleiben künftig selbst längst verbrauchte Güter wie Tonerpatronen noch jahrelang in der Abschreibung. Sie werden Sie also verwalten müssen und haben dazu noch ein höheres Einkommen zu versteuern.
Bestellen Sie taktisch klug – auf Vorrat
Tipp: Ziehen Sie die Anschaffung möglichst vieler Wirtschaftsgüter vor, die zwischen 100 und 410 Euro kosten. So können Sie sie in diesem Jahr ein letztes Mal sofort abschreiben.
Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr
Die Gewerbesteuerzahlungen können Sie künftig nicht mehr als Betriebsausgabe ansetzen. Auch dadurch erhöht sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen.
Stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung
Tipp: Die Gewerbesteuervorauszahlungen orientieren sich an Ihrem letzten Steuerbescheid. Erwarten Sie für das Folgejahr einen niedrigeren Gewinn, stellen Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Die Jahressteuerbescheinigung können Sie sich sparen
Wie schon angedeutet: Nicht alles ist schlecht bei der Unternehmenssteuerreform 2008. Positiv niederschlagen dürfte sich, dass die Jahressteuerbescheinigung für Privatanleger, Versicherte und sowie auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften entfällt. Hiervon profitieren vor allem Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften.