Scheinselbständigkeit: Welche Strafen sind möglich?

Wer sich selbständig macht oder machen möchte, der sollte bereits im Voraus einige Dinge beachten. Dazu gehört zweifelsohne der Punkt, dass man nicht als Scheinselbständiger auftritt. Doch besonders am Anfang einer Unternehmung ist dies nicht immer leicht. Wenn es jedoch trotzdem zu einer Scheinselbständigkeit kommen sollte so ist dies mit zum Teil hohen Strafen verbunden.

Welche Strafen drohen bei Scheinselbständigkeit?

Dieser Punkt ist nicht leicht zu beantworten. In der Regel hängt dies immer von der Schwere der Tat ab. Die Beiträge für die Sozialversicherung werden in jedem Fall nachgefordert. Dies kann bis zu 30 Jahre rückwirkend geschehen. Somit fällt hier bereits ein beträchtlicher großer Berg an zusätzlichen Kosten an.

Wenn dann noch eine zusätzliche Geldstrafe verhängt wird, kann dies das Aus für das junge Unternehmen bedeuten. Die meisten Jungunternehmer sind nicht in der Lage eine derartige finanzielle Belastung zu tragen. Natürlich kann die Strafe auch in Raten abgezahlt werden. Bei ganz gravierenden Fällen kann es sogar zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe kommen.

Guter Anwalt ist Voraussetzung

Wenn es nun zu einer Anklage wegen Scheinselbständigkeit kommt, dann ist es unerlässlich sich einen guten Anwalt zu leisten. Ein Unternehmer sollte immer eine Rechtsschutzversicherung haben. Wenn man diese hat, ist es möglich sich auch einen guten Anwalt zu leisten. Ein Anwalt mit Spezialisierung ist es durchaus möglich die Strafe abzumildern oder gar einen Freispruch zu erwirken. Mit dem Anwalt sollte man natürlich gut und innig zusammenarbeiten. Dieser muss jedes kleine Detail kennen. Dann wird er sich zusammen mit seinem Mandanten eine Strategie überlegen wie man gegebenenfalls aus diesem Delikt straffrei entkommen kann.

Fazit

Das Delikt Scheinselbständigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Jedoch kann der Verdacht auch unbegründet erhoben werden. Es ist ratsam in der entsprechenden Behörde vorsprechen und persönlich die Situation darzulegen. Falls all diese Versuche nichts nützen, hilft nur der Weg zum Anwalt. Oft gelingt es diesem sich mit der Behörde außergerichtlich zu einigen, um eine Anklage zu verhindern. Sollte die Anklage nicht verhindert werden, so wird der Rechtsanwalt sie vor Gericht vertreten.