Hatten Sie schon einmal Streit mit Ihrem Anwalt und mussten sich deshalb an die entsprechende Beschwerdestelle der Anwaltskammer wenden oder gar einen zweiten Anwalt damit beauftragen, den ersten zu verklagen? Das müssen Sie nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2011 können Sie sich kostenlos an die unabhängige "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" in Berlin wenden. Die Schlichtungsstelle wird von der ehemaligen Verfassungsrichterin Dr. Renate Jäger geleitet, die zuletzt auch Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war.
In diesen Fällen können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
- Wenn es zu einem Konflikt mit Ihrem Anwalt bezüglich Honorarforderungen oder Schadensersatzansprüchen aufgrund von Beratungsfehlern kommt
- Wenn Ihre Beschwerde noch nicht vor einem Gericht verhandelt wurde
- Wenn Sie noch keinen Schlichter einer regionalen Anwaltskammer eingeschaltet haben
- Wenn es bei Ihrer Beschwerde um nicht mehr als 15.000 Euro geht
- Wenn es sich um einen aktuellen Streit handelt (in der Regel verjähren die Ansprüche nach drei Jahren)
So wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle
Gehen Sie auf die Webseite der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, laden Sie das Merkblatt für den Schlichtungsantrag herunter und drucken Sie es aus. Auf dem Merkblatt erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen benötigt werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie zusammen mit allen benötigten Unterlagen an die Schlichtungsstelle in Berlin. Die Adresse wird auf der Webseite unter Impressum genannt.
So verläuft die Schlichtung
Nach Antragstellung schreibt die Schlichterin Ihren Anwalt an. Dieser muss sich nicht am Schlichtungsverfahren beteiligen – zur erfolgreichen Vermittlung sollten jedoch beide Parteien zum Dialog bereit sein. Erklärt sich Ihr Anwalt dazu bereit, beim Verfahren mitzumachen, wird Ihr Antrag bearbeitet.
Die Schlichterin unterbreitet einen unverbindlichen Einigungsvorschlag, den Sie annehmen können, aber nicht müssen. Akzeptieren Sie diesen Vorschlag, Ihr Anwalt jedoch nicht, bleibt Ihnen nur der Gang zum Gericht. Die Schlichtung selbst erfolgt rein schriftlich.
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