Scheinselbständigkeit – Was müssen Sie beachten?

Immer mehr Menschen träumen von einer Selbständigkeit. Sie wollen sich unabhängig von anderen Menschen machen und ihr eigener Chef sein. Ein eigenes Unternehmen zu führen ist schwierig. Oft geraten junge Unternehmer in der Startphase in den Verdacht der Scheinselbständigkeit.

Was ist eine Scheinselbständigkeit?

Ganz vereinfacht gesagt liegt eine Scheinselbständigkeit dann vor, wenn ein Arbeiter als Unternehmer auftritt, obwohl seine Tätigkeit, die eines Arbeitnehmers entspricht.

Scheinselbständigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn der Unternehmer ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet. Daher ist es ratsam sich für seine Tätigkeit einen größeren Kundenkreis zu suchen.

Kriterien

Weitere Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit sind folgende:
Der Unternehmer führt die gleichen Tätigkeiten aus, die auch
Arbeitnehmer des Auftraggebers erledigen. Die Arbeit ist täglich
identisch und unterliegt keinen Veränderungen. Ein weiterer Anhaltspunkt
ist, der Jungunternehmer besitzt keinerlei Angestellte und arbeitet
allein. Kein Eigenkapital, keine Betriebsmittel und keine geschaltete
Werbung lassen ebenso eine Scheinselbständigkeit vermuten.

Oft
sind es auch Unternehmer, die ihre Angestellten zwingen, eine
Selbständigkeit zu starten, um sie danach mit den gleichen Aufgaben zu
betreuen, die sie vorher als Angestellte übernommen haben.
Weisungsabhängigkeit vom Auftraggeber ist dafür ein entscheidendes
Kriterium. Oft dürfen diese Selbständigen die Aufträge des "Chefs" nicht
ablehnen und auch keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen. Hin und
wieder werden sie sogar im Krankheitsfall weiter bezahlt. All diese
genannten Merkmale weisen eindeutig auf eine Scheinselbständigkeit hin.
Grundsätzlich muss jedoch eine Einzelfallprüfung stattfinden.

Fazit:

Eine Scheinselbständigkeit kann schlimme Folgen haben. Deshalb sollte man versuchen, diesen Verdacht möglichst zu verhindern. Das eigene Geschäft sollte in jedem Fall derart aufgebaut werden, dass man sich einen Kundenkreis erarbeitet. Wenn dies nicht möglich ist, kann man beratende Hilfe von Unternehmensberatern oder auch von der Industrie- und Handelskammer in Anspruch nehmen. Wenn der Verdacht der Scheinselbständigkeit gegeben ist, kann es sehr schnell zu einer Anklage kommen. Dies gilt es bereits bei der Existenzgründung zu verhindern.