Strafverteidigung bei Körperverletzung

Körperverletzung – eine Straftat mit Folgen

Eine Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, das ohne Strafe oder mit einer kleinen Ordnungswidrigkeit in Vergessenheit gerät. Schon bei kleineren Übergriffen kommt es zur Anzeige durch die Staatsanwaltschaft. In der Regel ist es notwendig, die Hintergründe der Tat aufzuklären. Dazu müssen Zeugen gehört werden. Als Angeklagter haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Aussage zu machen. Dies kann von Vorteil sein, doch es besteht auch die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten. Außerdem kennen Sie als Laie Ihre Rechte nicht. Wenn die Gegenseite einen Anwalt beauftragt hat, kann dies für Sie zu einem Problem werden, weil Sie die Gepflogenheiten im Prozess nicht kennen. Im schlimmsten Falle können Sie zu einer hohen Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe belegt werden. Und diese wird nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt.

Einen Strafverteidiger beauftragen

Nehmen Sie eine Anklage wegen Körperverletzung niemals auf die leichte Schulter. Spätestens mit dem Eingang der Anklageschrift ist es empfehlenswert, einen Strafverteidiger zu beauftragen. Besser ist es, bereits mit der Zustellung der verpflichtenden Aussage bei der Polizei einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie müssen keine Aussage bei der Polizei machen, doch wenn Sie das möchten, sollten Sie ausschließen, dass Sie sich selbst belasten. Eine Beratung durch einen guten Strafverteidiger hilft Ihnen, sich richtig zu verhalten. Zudem kann der Verteidiger Akteneinsicht bekommen und Ihnen erklären, was Sie im Zuge der Straftat erwartet.

Anwaltliche Beratung in Alltagsfragen

Nicht nur im Rahmen einer Strafverteidigung leistet ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste. Auch in Alltagsfragen kann er beraten und unterstützen. Es gibt im Alltag, aber auch im Arbeitsleben eine Vielzahl an Rechtsfragen, die ein erfahrener Jurist beantworten sollte. Ein häufiges Gebiet für Rechtsstreitigkeiten ist das Arbeitsrecht. Bereits bei Bewerbung um einen neuen Job können sich strittige Fragen ergeben, etwa, ob es gestattet ist, dass der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt. In einigen Berufen ist die Übergabe eines Führungszeugnisses eine berechtigte Voraussetzung für die Einstellung. So müssen Erzieher oder Pfleger ein Führungszeugnis vorlegen. Wer beispielsweise wegen Körperverletzung straffällig geworden ist, darf nicht mit Schutzbefohlenen zusammenarbeiten. Für viele Tätigkeiten ist ein Führungszeugnis aber nicht relevant. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen die Frage beantworten, ob Sie das Führungszeugnis an den Arbeitgeber aushändigen müssen.

Kein Geld für einen Anwalt? – Ein Pflichtverteidiger kann übernehmen

Eine anwaltliche Beratung ist teuer, nicht jeder kann sich diese von seinem Einkommen leisten. Damit bei schweren Straftaten oder bei Anwaltszwang keine Nachteile entstehen, kann ein Pflichtverteidiger mit der Übernahme der Beratung beauftragt werden. Dies ist auch bei schweren Körperverletzungen möglich. Sollte der Angeklagte die Kosten nicht tragen können, springt der Staat ein.

Nicht auf einen Anwalt verzichten

Wenn Sie bei einem Prozess als Angeklagter auf einen Anwalt verzichten, ist dies häufig ein Nachteil für Sie. Aus diesem Grund sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen. In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger oder auf Prozesskostenhilfe.

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