Jahressteuergesetz: Stellen Sie sich auf folgende Änderungen ein:
1. Faktorverfahren
Nach der aktuellen Rechtslage erhalten Ehegatten, die beide Arbeitsentgelt beziehen und nicht getrennt leben, beide die Steuerklasse IV. Auf Antrag können sie Steuerklasse III in Kombination mit Steuerklasse V wählen. Das geplante Faktorverfahren soll eine Alternative zu diesem Verfahren bieten: Beide Ehegatten erhalten die Steuerklasse IV.
Zusätzlich kann die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dies soll durch einen Faktor geschehen, den das Finanzamt mathematisch ermittelt. Das Verfahren wird nicht zwingend sein und soll erstmals 2010 angewandt werden können. Alle bisherigen Steuerklassen sollen daneben erhalten bleiben.
2. Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Bedeutung der Gesundheitsförderung im Unternehmen ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Deshalb will die Regierung nun mit dem neuen Jahressteuergesetz Bestrebungen der Unternehmen honorieren, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten. Geplant ist deshalb, Leistungen der Betriebe, die
- pro Mitarbeiter den Betrag von 500 € im Kalenderjahr nicht übersteigen, und
- zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt bzw. erbracht werden
- und der betrieblichen Gesundheits fürsorge (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) dienen,
steuer- und sozialversicherungsfrei zu belassen.
Unter die Steuerbefreiung sollen auch Barzuschüsse für extern durchgeführte Maßnahmen fallen. Aber Achtung: Für die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen in Fitnessstudios wird es keine Steuerbefreiung geben.
Zu den Leistungen, die Mitarbeiter nach der neue Regelung steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten können, zählen z.B.:
- Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats. Beispiel: Wirbelsäulengymnastik
- Gewährung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung
- Maßnahmen gegen Suchtmittelkonsum. Beispiel: Raucherentwöhnungskurse