Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben einige Tabellen ausgearbeitet, um Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl 2013 zu erleichtern. Mithilfe dieser Tabellen können Ehegatten-Arbeitnehmer die für sie günstigste Steuerklassenkombination relativ einfach selbst ermitteln.
Beachten Sie: Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013 können Ihnen die Wahl der Steuerklassenkombination zwar erleichtern. Sie sind aber nur genau, wenn die Monatslöhne über das ganze Jahr weitgehend konstant bleiben.
Sind bei Ihrem Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen, müssen Sie diese von Ihrem monatlichen Bruttoarbeitslohn abziehen.
Hier finden Sie die beiden Tabellen zur optimalen Steuerklassenwahl 2013
Die beiden Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013 finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums der Finanzen. Das entsprechende Dokument enthält neben einigen Erläuterungen auch Beispiele zur Bestimmung der günstigsten Steuerklassenkombination für das Jahr 2013.
Tabelle I ist von Bedeutung, wenn der höher verdienende Ehegatte in allen Zweigen sozialversichert ist. Tabelle II ist relevant für die Steuerklassenwahl, wenn der höher verdienende Ehegatte in keinem Zweig sozialversichert ist und keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung erhält.
Wann ist die Steuerklassenwahl 2013 von Bedeutung?
Die Steuerklassenwahl 2013 ist für Ehegatten von Bedeutung, die beide Arbeitslohn beziehen. Denn Eheleute können wählen, ob sie sich beide in die Steuerklasse IV einordnen, oder ob der Höherverdienende die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V bekommt.
Die Steuerklassenkombination IV/IV ist der Regelfall. Diese Kombination wird automatisch angewendet, wenn die Steuerpflichtigen keine davon abweichende Steuerklassenwahl getroffen haben. Idee hierbei ist, dass beide Ehegatten annähernd gleich viel verdienen.
Steuerklassenwahl 2013: Die Kombination III/V
Entscheidet sich das Ehepaar für die Steuerklassenkombination III/V, dann wird für die Berechnung der Lohnsteuer unterstellt, dass der Ehegatte in Steuerklasse III 60 Prozent und der Ehegatte in Steuerklasse V 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
Der Steuerabzug ist in Steuerklasse V höher als in den Steuerklassen III und IV, da der Grundfreibetrag von Steuerklasse V nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse III berücksichtigt wird.
Neben diesen Kombinationen besteht für Ehegatten ferner die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV nach dem Faktorverfahren zu wählen.
Steuerklassenwahl 2013 beeinflusst nicht die Höhe der Einkommensteuer
Die einbehaltene Lohnsteuer sagt noch nichts über die festgesetzte Einkommensteuer aus. Die Lohnsteuer ist vielmehr eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld. In welcher Höhe sich nach Abgabe der Einkommensteuererklärung Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, lässt sich nicht allgemein sagen.
Darüber hinaus kann das Finanzamt bei einer für Sie günstigen Steuerklassenwahl 2013 auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen, wenn es davon ausgehen kann, dass die Jahressteuerschuld die einzubehaltende Lohnsteuer um mindestens 400 Euro im Kalenderjahr übersteigt.
Sonstige Dinge, die Sie bei der Steuerklassenwahl 2013 berücksichtigen sollten
Die Steuerklassenkombination kann auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen.
Beachten Sie bei einem Steuerklassenwechsel: Die Agentur für Arbeit wird eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl auch 2013 grundsätzlich anerkennen. Ein Wechsel der Steuerklasse in 2013 wird aber unter Umständen nicht anerkannt. Wenn Sie daher damit rechnen, in 2013 Lohnersatzleistungen zu bekommen, sollten Sie vor Ihrer Steuerklassenwahl hierzu den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.