Beispiel: Für den September vereinbaren Sie 300 Euro Lohn und für den November 900 Euro. Wie berechnen sich in diesem Fall die Sozialversicherungsbeiträge?
Die Lösung:
Sie berechnen die Sozialversicherungsbeiträge hier genau wie auch sonst bei Mitarbeitern in der Gleitzone nach den Formeln:
- Arbeitgeberbeitrag = Bruttolohn x halber Beitragssatz
- Gesamtbeitrag = beitragspflichtige Einnahme x Beitragssatz
- Arbeitnehmerbeitrag = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberbeitrag
Was Sie allerdings beachten müssen:
Die beitragspflichtige Einnahme errechnet sich nicht nach der üblichen Formel, sondern nach den nachfolgenden Sonderregeln:
Die beitragspflichtige Einnahme Ihres Mitarbeiters entspricht:
- dem Normalfall: 1,4005 x Bruttolohn – 3240,40 Euro
- dem Bruttolohn x 0,5995 bei einem Bruttolohn Ihres Mitarbeiters bis 400 Euro
- dem Bruttolohn: Wenn Ihr Mitarbeiter ausnahmsweise mehr als 800 Euro im Monat verdient (z.B. wegen Überstunden)
- (1,4005 x Bruttolohn – 320,40) : 30 x Zahl der Beschäftigungstage, wenn das Arbeitsverhältnis nicht den ganzen Monat besteht und
- (1,4005 x Gesamtbruttolohn – 320,40) x Bruttolohn bei Ihnen geteilt durch Gesamtbruttolohn, wenn der Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen nachgeht und insgesamt in der Gleitzone liegt