Das sollte die Personalakte enthalten

Was in eine Personalakte gehört, lässt sich an einem simplen Grundsatz festmachen: dem der Erforderlichkeit. Diese ist dann gegeben, wenn es sich um Daten handelt, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gebraucht werden.
In eine Personalakte gehören Informationen, die notwendig sind für:
  • die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten (z.B. Anmeldungen bei Sozialversicherungsträgern, Abwicklung vermögenswirksamer Leistungen usw.),
  • die Leistungs- und Verhaltensüberwachung bzw. die Leistungsbeurteilung des Beschäftigten (z.B. Zeugnisse und Beurteilungen),
  • die Ausübung des Direktionsrechts oder
  • die Vorbereitung einer Kündigung (Sozialauswahl).
Im Detail sind dies:
  • Abmahnungen
  • Abtretungserklärungen
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Arbeitsvertrag und eventuelle spätere Änderungen desselben, Nebenabreden
  • Aufzeichnungen über Personalgespräche
  • Aufzeichnungen über Urlaub, Krankheits-, und sonstige Fehlzeiten
  • Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz
  • Bescheinigungen und Aufzeichnungen über Schulungen, Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Beurteilungen
  • Bewerbungsunterlagen
  • Gesundheitszeugnisse
  • Lebenslauf
  • Lohn-/Gehaltsunterlagen
  • Notizen über Jubiläen und zu Ehrenämtern
  • Personalfragebogen
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
  • Schriftwechsel mit dem Mitarbeiter u.a.
  • Strafurteile insofern, als diese sich auf die dienstliche Verwendbarkeit des Mitarbeiters auswirken
  • Unterlagen zu Funktionen nach dem Personalvertretungsgesetz
  • Unterlagen über Arbeitsunfälle
  • Unterlagen über die Elternzeit
  • Unterlagen über Schwerbehinderung
  • Unterlagen über Wehrdienst, Wehrübungen, Zivildienst
  • Versicherungsunterlagen
  • Zeugnisse

Diese Auflistung ist nicht verpflichtend – es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine Personalakte führen wollen, also auch, was Sie darin aufnehmen.