Berechnung von Kurzarbeitergeld: Sonderfall Krankheit

Wenn ein Mitarbeiter erkrankt, während in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit angesagt ist, müssen Sie bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld bzw. der Entgeltfortzahlung verschiedene Situationen unterscheiden. Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein.

Berechnung von Kurzarbeitergeld, wenn der Mitarbeiter außerhalb der Kurzarbeit arbeitsunfähig ist

Unproblematisch ist die Berechnung von Kurzarbeitergeld bzw. der Entgeltfortzahlung wenn der Mitarbeiter außerhalb der Kurzarbeit arbeitsunfähig ist. Das sind insbesondere folgende Fälle:

  1. Der Mitarbeiter erkrankt bereits bevor die Kurzarbeit beginnt
  2. Der Mitarbeiter erkrankt während der Kurzarbeit. Die Arbeitsunfähigkeit besteht über das Ende der Kurzarbeit hinaus fort.

In beiden Fällen müssen Sie bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bzw. der Entgeltfortzahlung hinaus unterscheiden. Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten, die außerhalb der Kurzarbeit liegen (im Fall 1: Erkrankung bis Beginn der Kurzarbeit, in Fall 2: Ende der Kurzarbeit bis Ende der Arbeitsunfähigkeit), gilt die ganz normale Entgeltfortzahlung ohne jedes „Wenn und Aber“. Daneben kann der Mitarbeiter Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes auf Basis der Differenz zwischen der von Ihnen geleisteten Entgeltfortzahlung und seinem normalen Verdienst bekommen, wenn er arbeitsunfähig wird, bevor die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sind (§ 47b Abs. 3 – Abs. 5 SGB V). Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die gleichzeitig Zeiten der Kurzarbeit sind, gilt das weiter unten Dargestellte.

Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Für die Berechnung von Kurzarbeitergeld für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit gibt es eine gesetzliche Grundlage: § 4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach legen Sie bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld das Entgelt zugrunde, dass der Mitarbeiter aufgrund der Kurzarbeit erhalten hätte.

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