Die Höhe des Kurzarbeitergeldes lässt sich jetzt mit einer frei verfügbaren Excel-Tabelle berechnen. Für 2009 stehen Excel-Anwendungen zur Verfügung, die das Kurzarbeitergeld mit Formeln oder Makros berechnen.
Wenn beim Arbeitgeber zum Beispiel aufgrund von Arbeits- oder Auftragsmangel die Auslastung der Beschäftigten nicht mehr gewährleistet ist, so kann er die Einführung von Kurzarbeit beschließen.
Dauer und Umfang der Kurzarbeiter werden dabei in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt. So lässt sich im Rahmen einer solchen Einigung zur Kurzarbeit beispielsweise festlegen, dass die Arbeitszeit in einem voraussichtlichen Zeitraum von 6 Monaten von 5 auf 3 Tage reduziert wird. Damit wären dann zum Beispiel der Donnerstag und der Freitag während der Dauer der Kurzarbeit arbeitsfrei, sofern bisher an 5 Tagen je 8 Stunden gearbeitet wurde.
Zahlung von Kurzarbeitergeld
Während der Dauer der Kurzarbeit vergütet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Der Vorteil für den Arbeitgeber durch die Kurzarbeit: Er hat während der Kurzarbeitszeit deutlich geringere Personalkosten, auch wenn er die Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Die Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber während der Kurzarbeit als Entgelt nur die verkürzte Arbeitszeit bezahlt. Demzufolge haben sie während der Kurzarbeit ein entsprechend geringeres Bruttoentgelt.
Für ihren Netto-Verdienstausfall während der Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer allerdings das so genannte Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird ebenfalls vom Arbeitgeber ausgezahlt, der das Kurzarbeitergeld anschließend vom Arbeitsamt erstattet bekommt.
Ein Antrag auf Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht erforderlich, da die Abwicklung des Kurzarbeitergeldes ausschließlich über den Arbeitgeber erfolgt. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, das Kurzarbeitergeld kostenlos zu berechnen und an die Arbeitnehmer aus zuzahlen.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind gemäß § 32 Abs. 1, 3-5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie für Arbeitnehmer, deren unbeschränkt steuerpflichtiger Ehegatte mindestens ein Kind gemäß § 32 Abs. 1, 3-5 EStG hat, beträgt das Kurzarbeitergeld 67% (erhöhter Leistungssatz) vom Unterschiedsbetrag (Nettoentgeltdifferenz) zwischen
- dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und
- dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt
Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt das Kurzarbeitergeld 60% (allgemeiner Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz.
Das Soll- und Istentgelt beim Kurzarbeitergeld
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird zunächst das normale Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (das so genannte Sollentgelt) ermittelt. Da dieses Nettoentgelt von der jeweiligen Krankenkasse abhängt, wird es zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes pauschaliert.
Diese pauschalen Nettoentgelte zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einer Leistungsentgeltverordnung erlassen.
Nach diesem Verfahren wird auch das Nettoentgelt aus dem verkürzten Bruttoentgelt (das so genannte Istentgelt) errechnet.
Die Bemessungsgradlage für das Kurzarbeitergeld ergibt sich dann aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten. Es beträgt wie oben beschrieben entweder 60% oder 67% dieser Nettoentgeltdifferenz.
Berechnung des Kurzarbeitergeldes mit dem Programmablaufplan
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich einen Programmablaufplan (PAP). Den aktuellen PAP zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III gibt es im Internet.
Nach dem Programmablaufplan zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist zunächst vom Bruttolohn der nächste durch 20 ohne Rest teilbare Wert zu ermitteln. Von diesem gerundeten Wert (GLOHN) wird dann für das Kurzarbeitergeld die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet sowie die Sozialversicherungspauschale. Die Summe dieser Werte wird dann vom GLOHN abgezogen.
Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermitteln, wird schließlich der rechnerische Leistungssatz sowohl vom Sollentgelt als auch vom gezahlten monatlichen Istentgelt berechnet. Die Differenz beider Leistungssätze ist das zustehende Kurzarbeitergeld.
Excel-Tabelle zum Kurzarbeitergeld
Dieses Wissen reicht allerdings noch lange nicht aus, um mithilfe einer Excel-Tabelle die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermitteln. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass beim Kurzarbeitergeld zunächst die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeträge zu berechnen sind.
Dennoch haben es einige Excel-Experten geschafft, Excel-Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es eine Excel-Tabelle, die das Kurzarbeitergeld auf der Basis von Makros berechnet, und hier gibt es eine Excel-Tabelle, die das Kurzarbeitergeld durch Zellfunktionen ermitteln kann.Im ersten Fall – der Berechnung des Kurzarbeitergeldes mithilfe von Makros – können die Makros auch dazu verwendet werden, um sie in eigene Programme einzubinden.
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