Ausbildung 2009: Wichtiges für den Start

Zum Start einer Berufsausbildung haben Sie jede Menge Aufgaben. Denken Sie auch daran, eine Unterweisung zur Verschwiegenheit und zur Sicherheit im Betrieb durchzuführen. Vor allem sollten Sie sich die Teilnahme an den Unterweisungen schriftlich bestätigen lassen.

Es ist wieder soweit: In Deutschland beginnen in diesen Wochen zahlreiche Schulabgänger ihre Ausbildung. Für Sie als Ausbilder bedeutet das auch im Jahr 2009: die Sicherheitsunterweisung nicht vergessen und möglichst auch eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen. Damit sind Sie gleich zum Start rechtlich auf der sicheren Seite.

Wenn neue Azubis mit ihrer Ausbildung an den Start gehen, dann ist die Gefahr eines Arbeitsunfalls recht hoch. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die jungen Menschen können Gefahren noch nicht gut einschätzen. Sie erkennen gefährliche Materialien und Maschinen nicht sofort als solche und manche neigen zudem dazu, sich zu überschätzen.

Vom Start weg über Gefahren in der Ausbildung aufklären 
Für als Ausbildungsverantwortlicher bedeutet das: Legen Sie eine Sicherheitsunterweisung gleich an den Beginn der Ausbildung. Denn wer vom Start weg gut informiert ist, bei dem sinkt die Gefahr eines Arbeitsunfalls. In der Sicherheitsunterweisung, die der Sicherheitsbeauftragte durchführen sollte, sollte es darum gehen,  

  • über Gefahren in Ihrem Ausbildungsbetrieb aufzuklären,
  • Vorschriften, wie gefährliche Situationen vermieden werden können, zu vermitteln,
  • über mögliche Schutzkleidung zu informieren und
  • zu erläutern, wie man sich im Falle eines Arbeitsunfalls zu vermeiden hat.  

Wichtig: Lassen Sie sich die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung von jedem Einzelnen schriftlich bestätigen. Legen Sie den entsprechenden Vermerk in der Personalakte ab.  

Zum Start der Ausbildung: Verschwiegenheitserklärung unterschreiben
Die Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung und deren Bestätigung ist das eine. Zum Start der Ausbildung ist aber noch eine weitere Schulung mit Unterschrift fällig. Thema: Verpflichtung zur Geheimhaltung. Nehmen Sie sich daher die Zeit für eine kurze Schulung oder bitten Sie darum Ihren Datenschutzbeauftragten.  

Hintergrund: Wenn ein Azubi ausscheidet, dann sollte er sich im Klaren darüber sein und bewusst unterschrieben haben, dass er keine Betriebsgeheimnisse nach außen tragen darf. Das gilt natürlich auch für die Ausbildungszeit selbst. Zudem sollte er sich gleich zum Start der Ausbildung im Klaren darüber sein, dass Personaldaten auch intern nicht kommuniziert werden dürfen.

Schließlich kommt ein Azubi viel rum im Betrieb – möglicherweise auch im Lohnbüro. Was er hier hört oder sieht, geht aber niemanden außerhalb der Abteilung etwas an.