Arbeitsrecht: Bei Bereitschaftsdienst besteht Anspruch auf vollen Lohn

Bereitschaftsdienst und kein Ende! Hier geht es jedoch nun nicht darum, ob der Bereitschaftsdienst geringer vergütet werden kann, sondern ob er überhaupt bezahlt werden muss. Konkret hatte sich das Arbeitsgericht Frankfurt mit der Frage auseinander zu setzen, ob ambulante Pflegekräfte, die 24 Stunden bei den Pflegebedürftigen bleiben, für die ganze Zeit vergütet werden müssen.
Die Kammer bejahte dies und sprach einer Pflegehelferin vollen Lohn für einen 24-Stunden-Dienst zu (21.01.2004, 9 Ca 4642/02). Die Frau verbrachte konkret Tag und Nacht in der Wohnung einer Seniorin. Der Arbeitgeber wollte allerdings nur 10 Stunden täglich bezahlen: Die Pflegerin sei nicht ständig im Einsatz, sondern könne abends und nachts in der fremden Wohnung persönliche Dinge erledigen.
 
Die Richter beurteilten dies anders. Die gesamte Zeit in der Wohnung der Seniorin sei als Arbeitszeit anzusehen und müsse demnach entsprechend vergütet werden. Der Bereitschaftsdienst gehöre zur vereinbarten Arbeitsleistung.
Die Kammer bejahte dies und sprach einer Pflegehelferin vollen Lohn für einen 24-Stunden-Dienst zu (21.1.2004, 9 Ca 4642/02). Die Frau verbrachte konkret Tag und Nacht in der Wohnung einer Seniorin. Der Arbeitgeber wollte allerdings nur 10 Stunden täglich bezahlen: Die Pflegerin sei nicht ständig im Einsatz, sondern könne abends und nachts in der fremden Wohnung persönliche Dinge erledigen.
Die Richter beurteilten dies anders. Die gesamte Zeit in der Wohnung der Seniorin sei als Arbeitszeit anzusehen und müsse demnach entsprechend vergütet werden. Der Bereitschaftsdienst gehöre zur vereinbarten Arbeitsleistung.

Bereitschaftsdienst und kein Ende! Hier geht es jedoch nun nicht darum, ob der Bereitschaftsdienst geringer vergütet werden kann, sondern ob er überhaupt bezahlt werden muss. Konkret hatte sich das Arbeitsgericht Frankfurt mit der Frage auseinander zu setzen, ob ambulante Pflegekräfte, die 24 Stunden bei den Pflegebedürftigen bleiben, für die ganze Zeit vergütet werden müssen.