1% Regelung für Firmenwagen: Gilt sie auch für Gebrauchtwagen?

Ein Firmenwagen ist für einen Arbeitnehmer eine tolle Sache. Es werden Steuern und Sozialabgaben bei der Lohnabrechnung abgezogen und der Betrieb übernimmt in aller Regel alle laufenden Kosten. Sei es der Reifenwechsel oder die Tankquittung. Doch Obacht ist bei der Nutzung eines Gebrauchten gegeben.

Für die Gestellung eines Dienstfahrzeugs muss der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Steuerpflicht folgt die Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es gibt hierbei grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Versteuerung:

  • Pauschale 1% Methode und
  • Individuelle Methode nach den tatsächlichen Aufwendungen

Ich stelle Ihnen hier die 1% Methode vor, da dieses die Methode mit der größten Verbreitung ist. Die Bewertung nach den tatsächlichen Kosten erweist sich in der Praxis oftmals als schwieriges Unterfangen, obwohl diese Methode in manchen Fällen sehr günstig sein kann.

Versteuerung nach der 1% Methode für den Firmenwagen

Wenn Sie den Firmenwagen eines Arbeitnehmers nach der 1% Methode versteuern wollen, dann gilt als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil der Bruttolistenneupreis. Dabei gilt, dass eventuell durch den Autohändler eingeräumte Rabatte nicht zu berücksichtigen sind.

Beispiel:

Sie erwerben ein neues Auto und müssen für dieses einen Preis von 35.000 Euro zahlen. Laut Herstellerangaben beträgt der Bruttolistenneupreis aber 42.500 Euro. Als Bemessungsgrundlage ist hier der höhere Bruttolistenneupreis zu verwenden.

So berechnen Sie den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen

Berechnen Sie vom Bruttolistenneupreis 1%, um den geldwerten Vorteil für die monatliche Gehaltsabrechnung zu erhalten. Dieser geldwerte Vorteil erhöht dann das Bruttoentgelt – also auch das Steuer- und Sozialversicherungsbruttoentgelt.

Wichtig bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ist die Kürzung des Bruttolistenneupreises auf volle 100 Euro. Das heißt Sie runden den Bruttolistenneupreis auf volle 100 Euro ab.

Beispiel Bruttolistenneupreis:

Der Bruttolistenneupreis eines Firmenwagens beträgt 42.523 Euro – auf volle 100 Euro gerundet = 42.500 Euro.

1% von 42.500 Euro = 425 Euro.

Bruttolistenneupreis gilt auch für Gebrauchtwagen

Nutzen Sie einen Gebrauchtwagen als Firmenwagen, so gilt auch hier der Bruttolistenneupries und nicht der (niedrige) Kaufpreis des Gebrauchtwagens.