Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen ist die 1%-Methode weitverbreitet, da sie schnell und einfach erstellt werden kann. Sofern auch Sie die 1%-Methode bei den Firmenfahrzeugen verwenden, sollten Sie allerdings Vorsicht walten lassen, wenn Sie den Bruttolistenneupreis des Dienstwagens ansetzen – hier lauert der ein oder andere Fallstrick für Ihre nächste Betriebsprüfung.
So ermitteln Sie die 1% Privatnutzungsanteil
Für die Firmenwagenermittlung müssen Sie 1% des Bruttolistenneupreises zuzüglich etwaiger Sonderausstattung ansetzen. Dabei runden Sie den Brutto-Listenpreis Ihres Firmenwagens auf glatte 100 Euro ab. Der geldwerte Vorteil beträgt dann
- für die reinen Privatfahrten 1% monatlich,
- für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zusätzlich 0,03% monatlich je Entfernungskilometer.
Beispiel:
Ein Firmenwagen hat einen Bruttolistenneupreis von 25.555 Euro.
Ermittlung des geldwerten Vorteils: 25.500 Euro x 1% = 255,00 Euro
Achten Sie auf diesen Fallstrick bei der Bruttolistenpreisermittlung
Für die Steuerberechnung und somit auch für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung zählt immer der Brutto-Listenneupreis inklusive Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Also nicht der tatsächliche Preis, den Sie für das Fahrzeug bezahlt haben.
Hier ist Vorsicht geboten, denn es gibt heute nahezu keinen Pkw, der auch zum Listenpreis verkauft wird. Daher sollten Sie für die Ermittlung des geldwerten Vorteils des Firmenwagens auf Nummer sicher gehen. Lassen Sie sich vom Hersteller Ihres Fahrzeugs den Ursprungspreis (Bruttolistenneupreis) schriftlich bestätigen.
Falls Sie Ihren Pkw gar nicht über einen Vertragshändler erworben oder ihn später zusätzlich mit dem ein oder anderen Extra aufgerüstet haben, besorgen Sie sich auch die für die Extras geltenden Preislisten und den steuerlich maßgeblichen Preis. So erstellen Sie dann eine Liste mit der "steuerlichen Sonderausstattung" für das Fahrzeug, um damit den geldwerten Vorteil des Firmenwagens ermitteln zu können.
Beispiel:
Firmenwagen mit einem Bruttolistenneupreis von 20.000 Euro sowie Sonderausstattung von zusätzlich 2.000 Euro.
Ermittlung des geldwerten Vorteils: 22.000 Euro x 1% = 220 Euro