Wie jedes Jahr im Herbst werden die voraussichtlichen Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr bekanntgegeben. Nachdem die Beitragsbemessungsgrenzen im vergangenen Jahr erstmalig teilweise gesunken sind, werden sie ab 2012 wieder ansteigen.
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen hat für Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen, teure Folgen. Denn für diese Arbeitnehmer bedeutet der Anstieg eine Beitragserhöhung, wenn die Beitragsätze unverändert bleiben.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für die alten Bundesländer soll von 5.500 Euro monatlich auf 5.600 Euro bzw. 67.200 Euro jährlich ab dem Jahr 2012 ansteigen. In den neuen Ländern soll sie unverändert 4.800 Euro monatlich betragen.
Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro im Monat auf dann 3.825 Euro bzw. 45.900 Euro ansteigen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit Kindern in den alten Ländern und einem Bruttogehalt von 6.000 Euro hat folgende monatliche Beiträge (Arbeitnehmeranteile) entrichtet:
2011:
Krankenversicherung:
3.712,50 Euro x 8,2 % = 304,43 Euro
Rentenversicherung:
5.500 Euro x 9,95 % = 547,25 Euro
Arbeitslosenversicherung:
5.500 Euro x 1,5 % = 82,50 Euro
Pflegeversicherung
3.712,50 Euro x 0,975 % = 36,20 Euro
Insgesamt 970,38 Euro
2012:
Krankenversicherung
3.825 Euro x 8,2 % = 313,65 Euro
Rentenversicherung:
5.600 Euro x 9,95 % = 557,20 Euro
Arbeitslosenversicherung:
5.600 Euro x 1,5 % = 84,00 Euro
Pflegeversicherung
3.825 Euro x 0,975 % = 37,29 Euro
Insgesamt 992,14 Euro
Der Arbeitnehmer hat somit ab 2012 höhere Beiträge von 21,76 Euro zu leisten.