Beitragsbemessungsgrenzen 2010: vorläufige Werte

Alljährlich im September werden die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für das kommende Kalenderjahr bekannt gegeben. So natürlich auch in diesem Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2010 werden aller Voraussicht nach leicht angehoben.

Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Für das Jahr 2010 werden die Beitragsbemessungsgrenzen (BBGen) leicht ansteigen. Dies hängt mit der positiven Lohnentwicklung des Jahres 2008 zusammen, welches die Grundlage für die Werte liefert.

Beitragsbemessungsgrenzen 2010 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht noch die Unterteilung in neue und alte Länder, sodass es für diese beiden Rechtskreise unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen gibt.

Für 2010 gelten voraussichtlich folgende Werte:

Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (alte Länder): 66.000 Euro jährlich bzw. 5.500 Euro monatlich. Dies ist ein Plus von 150 Euro im vergleich zum Vorjahr.

Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (neue Länder): 55.800 Euro jährlich bzw. 4.650 Euro monatlich. Auch hier ist ein Anstieg, allerdings „nur“ um 100 Euro zum Vorjahr zu vermelden.

Beitragsbemessungsgrenzen 2010 in der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung sind bundeseinheitlich, d.h. es findet keine Unterscheidung der Rechtskreise statt.

Für das Jahr 2010 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen in der KV/PV: 45.000 Euro jährlich bzw. 3.750 Euro monatlich. Damit steigen die BBGen KV/PV um 900 Euro jährlich bzw. 75 Euro monatlich im Vergleich zum Jahr 2009.

Die hier genannten Beitragsbemessungsgrenzen sind vorläufige Werte, die sich erfahrungsgemäß aber nicht mehr ändern werden. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach der zugrunde liegenden Verordnung Ende des Jahres 2009 zustimmen.

Übrigens: Die vorläufigen Sachbezugswerte für das Jahr 2010 finden Sie hier.