Schutzvorschriften für Mitarbeiter im Pflegebereich
Ihre Mitarbeiter sollen anhand der Schutzvorschriften die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob Sie diese Vorschriften auch wirklich einhalten. Wenn Sie der gesetzlichen Aushangpflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder bis zu 2.500 €. Damit es nicht so weit kommt, erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Gesetze dem Schutz Ihrer Mitarbeiter dienen und damit ausgehängt werden müssen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Gesetze auszuhängen
Sie können die Texte durch Auslegen, Aushängen oder durch Aushändigung an jeden Mitarbeiter bekannt machen. Welche Form ausreicht, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesetz. Doch Sie sollten stets darauf achten, dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, ohne Schwierigkeiten den Inhalt der veröffentlichen Regelung zu erfahren.
Praxis-Tipp
Sie müssen die Gesetze an allgemein zugänglichen Orten auslegen, veröffentlichen oder aushängen. Dieser gesetzlichen Forderung können Sie z.B. nachkommen, wenn Sie sie im Aufenthaltsraum Ihres Pflegedienstes auslegen.
Gesetz
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Pflicht für
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Art und Weise
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Alle Pflegedienste
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Durch Aushang oder Auslegung
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Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
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Pflegedienste mit mehr als 5 Mitarbeitern
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An geeigneter Stelle auslegen oder aushängen
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Pflegedienste mit Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes
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Unterrichtung durch geeignete Maßnahmen
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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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Alle Pflegedienste
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An geeigneter Stelle auslegen oder aushängen
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Pflegedienste mit mehr als 5 Mitarbeitern
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An geeigneter Stelle auslegen oder aushängen
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Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)
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Pflegedienste mit mindestens einem jugendlichen Beschäftigten
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An geeigneter Stelle zur Einsicht auslegen oder aushängen
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Ladenschlussgesetz (LGG)
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Pflegedienst mit Verkaufsstelle
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Innerhalb der Verkaufsstelle aushängen
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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Pflegedienste, die mindestens drei Frauen beschäftigen
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An geeigneter Stelle zur Einsicht auslegen oder aushängen
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Tarifvertragsgesetz (TVL)
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Tarifgebundene Arbeitgeber, bei Allgemeinverbindlichkeit alle Arbeitgeber
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An geeigneter Stelle auslegen
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Unfallverhütungsvorschriften (UW)
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Alle Pflegedienste
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Alle einschlägigen Vorschriften der UW, die Ihren Pflegedienst betreffen, z.B. BGV AI „Grundsätze der Prävention", BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", BGV A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge" und die Anschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW)
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