Weiterbildungen ins Arbeitszeugnis aufnehmen

Der Arbeitsmarkt setzt heutzutage ein hohes Maß an Flexibilität voraus und schließt auch das lebenslange Lernen mit ein. Aus diesem Grund sind Weiterbildungen unumgänglich und gewährleisten die regelmäßige Aktualisierung des eigenen Horizontes. Dies ist vor allem aufgrund der schnellen Veralterung des Wissens zurückzuführen, welches gerade mit dem technischen Fortschritt regelmäßig aktualisiert wird.

Teilnahme an Weiterbildungen zeigt Kompetenz und Flexibilität

Arbeitszeugnisse sind für Sie als Arbeitnehmer eine wichtige Möglichkeit, um Ihrem neuen Arbeitgeber Ihre Leistungsfähigkeit darzulegen. Jeder ehemalige Arbeitgeber ist verpflichtet, ein angemessenes und den Leistungen entsprechendes Arbeitszeugnis auszustellen.

Dafür werden gleichzeitig objektive und neutrale Formulierungen verwendet, die ein möglichst genaues Bild über den Mitarbeiter liefern. Weiterbildungen als Bestandteil in das Arbeitszeugnis aufzunehmen, ist gerade für die jüngere Generation an Mitarbeitern besonders wichtig.

Mit dem Beweis, dass der ehemalige Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum an mehreren Weiterbildungen teilgenommen hat, werden neben Kompetenzen auch Flexibilität und Anpassung an sich veränderte Situationen dargelegt. Diese beiden Eigenschaften sind für heutige Unternehmen besonders wichtig, in fast allen beruflichen Sparten statt.

Vorteil für Sie als Arbeitnehmer

Lernwillige Mitarbeiter sind in vielen Firmen besonders gern gesehen. Weiterbildungen können ganz unterschiedliche Aspekte betrachten, die stets in Ihrem Arbeitszeugnis mit aufgeführt werden sollten. Ehemalige Arbeitgeber sind daher verpflichtet, diese Aspekte auch in ihrer Beurteilung mit aufzunehmen und wenn möglich auch lobend hervorzuheben.

Auch für Sie als Beschäftigte ist es wichtig, Fortbildungen nicht zu unterschätzen. Heutige Arbeitsstellen erfordern oft fachübergreifendes Arbeiten. Daher sind Weiterbildungen nicht nur auf das eigene Basiswissen ausgerichtet, sondern verknüpfen auch andere berufliche Richtungen. Vor allem der Umgang mit moderner Technik ist in Form von Weiterbildungen heutzutage unumgänglich.

Formulierungen im Zeugnis

Damit ein Arbeitszeugnis Weiterbildung adäquat aufnimmt, sollten entsprechende Formulierungen vom ehemaligen Arbeitgeber verlangt werden. Empfehlenswert sind allgemeine Beschreibungen der Fortbildungsziele wie "Erweiterung der Fachkenntnisse" in Zusammenhang mit Phrasen wie "zu unserem Nutzen". Eine chronologische Anordnung der belegten Kurse mit Datum und belegter Stundenanzahl ist ebenfalls besonders hilfreich.

Ihr Recht auf ein ausführliches Zeugnis

Auch wenn das ehemalige Arbeitsverhältnis nicht unter einem besonders guten Stern stand, so ist dennoch das abschließende Arbeitszeugnis in jedem Fall auszustellen. Jeder Mitarbeiter sollte daher auf sein Recht pochen, eine adäquate und neutrale Einschätzung mit Darstellung aller wichtigen Bereiche zu erhalten. Sie haben ebenfalls ein Recht auf die Aufnahme der besuchten Weiterbildungen in Ihr Arbeitszeugnis und sollten dieses in jedem Fall verteidigen.