Steuervereinfachungsgesetz 2011: Geringverdiener können profitieren

Das Steuervereinfachungsgesetz sieht vor, dass ledige Arbeitnehmer, die bis zu 10.200 EUR Bruttoarbeitslohn pro Jahr erhalten und verheiratete Arbeitnehmer, die zusammen 19.400 EUR erhalten, von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreit werden sollen. Diese Änderung soll bereits für den Veranlagungszeitraum 2010 gelten. Lesen Sie, wie Sie als Geringverdiener vom Steuervereinfachungsgesetz profitieren können.

Wer profitiert vom Steuervereinfachungsgesetz?
Interessant ist diese Änderung vor allem für Steuerpflichtige, die auf Grund der Erhöhung der sogenannten Mindestvorsorgepauschale jetzt Steuern an das Finanzamt zurückbezahlen sollen.

Dabei ist folgendes passiert: Der Arbeitgeber darf seit Beginn des Jahres 2010 12% des Bruttoarbeitslohns pro Jahr steuerfrei belassen. Maximal sind 3000 EUR bei Steuerklasse 3 und 1900 EUR  bei den anderen Steuerklassen möglich. Ermöglicht wurde dies durch die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung der zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Haben nun Steuerpflichtige geringere Zahlungen als den "steuerfreien Betrag" an die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet, so ergeben sich mit der Steuererklärung 2010 eventuell Nachzahlungen, sofern sie z. B: keine weiteren Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Dagegen können Sie als Steuerpflichtiger jetzt Einspruch einlegen, denn wie schon festgestellt, soll die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Geringverdiener ab dem Veranlagungszeitraum 2010 entfallen. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie als Steuerpflichtiger gegenüber dem Finanzamt wegen der erhöhten Vorsorgepauschale zu wenig Einkommensteuer entrichtet haben.

Weitere TIPPS:
Haben Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2010 an das Finanzamt bereits eingereicht und diese ist noch in Bearbeitung, so können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen. Haben Sie bereits einen Bescheid erhalten, dann legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein und beantragen ein Ruhen des Einspruchs bis zur gesetzlichen Neuregelung. Zur Sicherheit weisen Sie darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Rheinland in ihrem Schreiben ESt 17/2011 ein Ruhen zulässt.

Sobald das Steuervereinfachungsgesetz wie geplant kommt, zahlen Sie keine Steuern nach.

Aber Geringverdiener aufgepasst!
Jeder sollte seine Steuererklärung zuerst einmal durchrechnen, ob es zu einer Erstattung oder zu einer eventuellen Nachzahlung an das Finanzamt kommt. Es ist immer vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal bewertet werden.

Studenten, Schüler, Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr hindurch beschäftigt waren oder Steuerpflichtige, die Werbungskosten etc. aufweisen können, dürfen trotz geringem Verdienst damit rechnen, eine satte Rückerstattung zu erhalten.