So viel dürfen Sie als Student verdienen: der 400-Euro-Job

Als Student können und müssen Sie auch oft einen eigenen Verdienst haben, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, da Ersparnisse und elterliche Unterstützung allein nicht ausreichen. Oft wird dazu ein sogenannter 400-Euro-Job, ein Mini-Job, gewählt. Worauf müssen Sie dabei achten?

Der 400-Euro-Job – die Vorteile
Als 400-Euro-Job werden diejenigen Beschäftigungen bezeichnet, deren Entlohnung die genannte 400-Euro-Grenze nicht übersteigt, oder ein Beschäftigungsverhältnis, das nur von kurzer Dauer ist.

Als "kurze Dauer" gilt ein Maximum von 50 Arbeitstagen (= etwa 2-Monate) in Vollzeitbeschäftigung. Diese Beschäftigungen sind grundsätzlich von Sozialabgaben befreit, doch muss der Arbeitgeber Umlagen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beziehungsweise Mutterschaft sowie Insolvenz abführen. Das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig.

Wie das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis ist auch das dauerhafte Beschäftigungsverhältnis, also der klassische 400-Euro-Job, nicht sozialversicherungspflichtig, solange Ihr durchschnittlicher Verdienst die 400-Euro-Grenze nicht übersteigt. Darauf sollten Sie achten, weil Sie sonst Abgaben zahlen müssen, die Ihren Verdienst weiter reduzieren.

Der Vorteil für Sie, wenn Ihr Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, ist insbesondere, dass Sie – sofern Sie jünger als 25 Jahre sind – in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihren Eltern in der Familienversicherung kostenlos versichert sein können. Als BAFöG-Bezieher/in könnte es für Sie außerdem von Vorteil sein, Ihren Verdienst nicht über 360 Euro anwachsen zu lassen, da sonst eine Anrechnung auf das BaföG erfolgen kann.

Erhalten Sie einen monatlichen Verdienst von genau 400 Euro (also im Jahr 4800 Euro) und dann zusätzlich 400 Euro Weihnachtsgeld, so liegt Ihr durchschnittlicher Monatsverdienst über 400 Euro und damit erzielen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Dies kann dann zu hohen Nachzahlungen führen. Doch Vorsicht: Entscheidend ist immer das Monatseinkommen. Erzielen Sie nur in sechs Monaten ein Einkommen, so dürfen Sie dennoch nur 400 Euro im Monat verdienen.

Verdienste über der 400-Euro-Grenze
"Sozialversicherungspflichtig" bedeutet, dass einerseits Ihr Arbeitgeber für Sie Rentenversicherungsbeiträge bezahlen muss und andererseits, dass Sie selbst für Ihre Krankenversicherung sorgen müssen. Je nachdem, in welchem Umfang Sie die monatliche Grenze überschreiten.

Im Beispiel verdienen Sie durch das Weihnachtsgeld nicht 4800 Euro, sondern 5200 Euro im Jahr und damit im Schnitt ca. 33,33 Euro im Monat "zu viel". Da Sie für Ihre studentische Krankenversicherung etwa 60 – 70 Euro im Monat zahlen müssen, verlieren Sie im Monat etwa doppelt so viel, wie Sie durch das Weihnachtsgeld erhalten.