Alles, was in Ihrem Verein passiert, sollte auch die große weite Welt erfahren. Je mehr und öfter Ihre Gemeinschaft die Öffentlichkeit erreicht, desto bekannter werden Sie. Automatisch werden Sie interessant für öffentliche und private Unterstützungen Ihrer Vereinsarbeit. Nutzen Sie alle öffentlichkeitswirksamen Medien. Legen Sie aber nicht gleich los wie Bolle. Machen Sie sich vorher mit den verschiedenen Bereichen des Informationsrechts vertraut.
Die öffentliche Medienwelt ist ein sensibler Teil des Informationsgestirns. Jeder der sein selbst entwickeltes Informationsgut in den zugänglichen medialen Sphären herumzuschwirren hat, kann es als sein geistiges Eigentum beanspruchen und für die Fremdnutzung die Genehmigung und Freigabe beanspruchen. Geistiger Diebstahl ist verboten! So ist es rechtlich festgelegt.
Auch im Inhalt und in der Verbreitung Ihrer eigenen Informationen müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten. Wenn Sie beispielsweise allgemeinrechtliche und humanistische Prinzipien verletzen, können Sie sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit beziehen sich auf drei Hauptbereiche:
- Gestaltung von Publikationen und Veranstaltungen
- Beantwortung von Medienfragen
- Auseinandersetzung mit öffentlich verbreiteten Informationen, die den Verein betreffen
Beschäftigen Sie sich im Verein detailliert mit den verschiedenen Bereichen des Informationsrechts:
- Medienrecht
- Urheberrecht
- Internetrecht
- Impressumvorschriften (allgemein, Internet, Printmedien)
- Formvorschriften im Informationsaustausch
Ihr Pressewart muss nicht nur in der Rechtschreibung, Grammatik und im Schreibstil sattelfest sein. Nein, er muss sich auch im Informationsrecht auskennen. Lassen Sie ihn zum Medienbeauftragten Ihrer Gemeinschaft ausbilden. Je professioneller sich Ihr Mitglied auskennt, desto weniger rutscht Ihr Verein auf dem glatten Mediengeläuf aus.