Beachten Sie bei Ihrem verständlichen Ansinnen, geleistete Arbeit im Verein mit Geld entlohnen zu wollen, den Zweck Ihrer Gemeinschaft und den Wortlaut Ihrer Satzung und Statuten.
Sie dürfen als oberstes Gebot Ihren selbst auferlegten Gesetzen nicht zuwiderhandeln. Wenn Ihre Gruppierung beispielsweise freiwillig, human, karitativ und gemeinnützig wirkt, können Sie auf keinen Fall "in die eigene Tasche" wirtschaften oder Ihre Mitstreiter für Ihre Tätigkeit entlohnen.
Mitarbeit in einem Verein ist vom grundlegenden Sinn und Zweck her freiwillig und unentgeltlich. Allerdings geraten Sie mit Ihren Vereinsengagierten auch an Grenzen, die ein weiteres Wirken "für umme" nicht möglich machen. Ehe Sie aber in solchen Fällen die Schatulle öffnen und Geld für geleistete Tätigkeiten locker machen, sollten Sie mit den Formen und Bedingungen bezahlter Mitarbeit im Verein vertraut sein.
Unkenntnis des geltenden Rechts birgt erhebliche finanzielle Risiken! Vom Verlust finanzieller und rechtlicher Vergünstigungen der Gemeinschaft gar nicht zu reden!
Was ist grundlegend bei bezahlter Mitarbeit im Verein zu beachten?
- Wie weit geht ehrenamtliche Arbeit?
- Wann beginnt bezahlte Mitarbeit?
- Wo liegen die Grenzen zur bezahlten Mitarbeit?
- Wann und wie sind im Vereinsauftrag Agierende abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig?
- Welche Vorgaben aus dem Steuer-, Sozial-/Rentenversicherungs- und Arbeitsrecht müssen berücksichtigt werden?
Grundsätzlich werden drei Formen der Mitarbeit im Verein unterschieden:
- ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit
- abhängige Beschäftigung
- selbstständige Tätigkeit
Die Unterscheidungen liegen vorrangig in den unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen (Abführung Steuern, Sozialabgaben). Vor der Inanspruchnahme bezahlter Mitarbeit müssen Sie als Verein den Status des Tätigkeitsleistenden festlegen. Danach richten sich außer der Entlohnung auch die Abgaben, welche Sie als Arbeitgeber für die Mitarbeit und den Mitarbeiter an den Fiskus zu entrichten haben.
Eine detaillierte und nachvollziehbare vertragliche Regelung ist vor Tätigkeitsbeginn angebracht! Leisten Sie sich keine Fehleinschätzungen, diese können zu empfindlichen Nachzahlungen bei allen möglichen Abgaben führen. Sie als arbeitgebender Verein tragen wie in der großen Wirtschaft die Verantwortung.
Im Zweifel können Sie sich vor Arbeits- oder Auftragsbeginn beim Finanzamt Erkundigungen einholen, wie Ihre Beschäftigten finanzrechtlich zu handhaben sind. Gleiches gilt für die Sozialversicherungspflichten. Hier geben Krankenkassen, Sozial-/Rentenversicherungen und für diesbezügliche Fälle Arbeitsämter Auskunft.
Möglichkeiten und Bedingungen der Vergütung der Mitarbeit im Verein
Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit
- Zahlung eines konkreten Aufwendungsersatzes
- Entrichtung einer pauschalen Aufwandsentschädigung
- Keine Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben nötig
- Keine Meldepflichten durch den Verein
Die Vergütung im ehrenamtlich/freiwilligen Bereich gestaltet sich am sensibelsten. Hier können die größten Fehltritte passieren.
Lesen Sie dazu die im VNR-Portal "Verein" erschienenen Artikel:
- Die Aufwandsentschädigung – da schaut das Finanzamt 3 mal hin
- Ihr Wissen kann auch Geld wert sein
- Rückerstattung entstandener Kosten im Verein
- Verein – Vorsicht bei Zuwendungen an Mitglieder
- Vorsicht im Ehrenamt bei der materiellen Vergütung
Soll oder wird für den Zeitaufwand der Arbeitsleistung oder für die Erbringung der Arbeitsleistung eine Vergütung gezahlt, handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit des Arbeitleistenden!
Abhängige Beschäftigung
- Zahlung von Lohn/Gehalt durch den Verein
- Einbehalt und Abführung von Steuern/Sozialabgaben durch den Verein
- Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern durch den Verein
- Arbeitsrechtsansprüche der Beschäftigten gegenüber dem arbeitgebenden Verein
Selbstständige Tätigkeit
- Zahlung von Honorar durch den Verein
- Eigenverantwortlichkeit des rechtlich selbstständig Arbeitenden für die Versteuerung seiner Einkünfte und für seine soziale Absicherung
- Keine Meldepflichten durch den Verein
- Eventuelle Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern durch den Selbstständigen