Vereinsreisen 2005: Was Sie beachten sollten

Wenn Sie für Ihren Verein Gruppenreisen ins In- und Ausland organisieren wollen, müssen Sie sich zwangsläufig mit dem in Deutschland geltenden Reiserecht auseinander setzen. Denn das trifft nicht nur für Reiseveranstalter, sondern auch für Vereine zu.
Nach dem Pauschalreiserecht müssen Sie den Teilnehmern vor der Bezahlung des Reisepreises einen Sicherungsschein übergeben: Er sorgt für die Absicherung des Reisepreises im Falle einer Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters (in diesem Fall Ihr Verein). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dachverband oder der Versicherung Ihres Vertrauens, wie und wo Ihr Verein eine Reiseveranstaltungsversicherung abschließen kann.
 
Die Reisenden müssen auf der Reise das vorfinden, was Sie in Ihren Informationsmaterialen oder in Ihrem Rundschreiben versprochen haben. Als Mängel gelten zum Beispiel: schmutzige Unterkünfte, schlechtes und spärliches Essen, schlechte Verpflegung, der Ausfall von versprochenen Veranstaltungen, zugesagten Freizeitangeboten wie Kutschfahrten, Wanderungen, geführte Besichtigungen, Konzerte usw..
 
Innerhalb eines Monats nach Reiseende können die Reiseteilnehmer eine Reisepreisminderung oder auch Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrem Verein geltend machen. Voraussetzung: Die Reisemitglieder haben die Mängel während der Reise bereits unverzüglich dem Reiseleiter mitgeteilt, um ihm Gelegenheit zu geben, diese zu beheben. Erst wenn während der Reise nichts zur Mängelbeseitigung unternommen wurde, können die Mitglieder Schadenersatz verlangen. Als Beweise gelten Fotos oder Zeugenaussagen weiterer Reisemitglieder.
Nach dem Pauschalreiserecht müssen Sie den Teilnehmern vor der Bezahlung des Reisepreises einen Sicherungsschein übergeben: Er sorgt für die Absicherung des Reisepreises im Falle einer Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters (in diesem Fall Ihr Verein). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dachverband oder der Versicherung Ihres Vertrauens, wie und wo Ihr Verein eine Reiseveranstaltungsversicherung abschließen kann.
Die Reisenden müssen auf der Reise das vorfinden, was Sie in Ihren Informationsmaterialen oder in Ihrem Rundschreiben versprochen haben. Als Mängel gelten zum Beispiel: schmutzige Unterkünfte, schlechtes und spärliches Essen, schlechte Verpflegung, der Ausfall von versprochenen Veranstaltungen, zugesagten Freizeitangeboten wie Kutschfahrten, Wanderungen, geführte Besichtigungen, Konzerte usw..
Innerhalb eines Monats nach Reiseende können die Reiseteilnehmer eine Reisepreisminderung oder auch Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrem Verein geltend machen. Voraussetzung: Die Reisemitglieder haben die Mängel während der Reise bereits unverzüglich dem Reiseleiter mitgeteilt, um ihm Gelegenheit zu geben, diese zu beheben. Erst wenn während der Reise nichts zur Mängelbeseitigung unternommen wurde, können die Mitglieder Schadenersatz verlangen. Als Beweise gelten Fotos oder Zeugenaussagen weiterer Reisemitglieder.

Wenn Sie für Ihren Verein Gruppenreisen ins In- und Ausland organisieren wollen, müssen Sie sich zwangsläufig mit dem in Deutschland geltenden Reiserecht auseinander setzen. Denn das trifft nicht nur für Reiseveranstalter, sondern auch für Vereine zu.