Reisepreis: 5% gibt es zurück, wenn der Flieger nicht landet, wo er landen soll

Die Situation wiederholt sich jeden Sommer an vielen Flughäfen: Kaum stehen Sie mit Ihrem Koffer am Schalter, teilt Ihnen die nette Mitarbeiterin der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters mit, dass Ihr Flieger in die Heimat nicht wie geplant in Köln, sondern in Hamburg landen wird. Natürlich habe der Veranstalter vorgesorgt und werde Sie per Bus aus der Hanse- in die Domstadt bringen.

Die Gründe für die Änderung des Zielflughafens werden dabei gerne verschwiegen. An Ihrem Anspruch als Urlauber auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises ändert das aber meist nichts.

In dem konkreten Fall hatte eine Gruppe von Urlaubern über einen Veranstalter eine Reise in die Türkei gebucht – mit Rückflug nach Hannover. Doch schon am Airport von Antalya ging der Ärger los: Die Reisenden waren zwar pünktlich am Schalter der Fluggesellschaft, der Flieger aber nicht. Zunächst hieß es also warten. Das war aber noch nicht die letzte Überraschung für die entnervten Urlauber: Laut Buchung sollte es nach Hannover gehen.

In der niedersächsischen Hauptstadt aber kamen die Urlauber nicht an. Jedenfalls nicht mit dem Flugzeug. Das landete zwar ebenfalls auf dem Flughafen einer Landeshauptstadt, aber in der nordrhein-westfälischen. Von Düsseldorf aus ging es nach der Landung mit dem Bus weiter nach Hannover. Diese Strapazen wollten die Pauschaltouristen aber nicht klaglos hinnehmen. Sie verlangten einen Teil des Reisepreises zurück.

Das Amtsgericht Gifhorn gestand den Reisenden jetzt eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% zu. Müsse ein Teil des Heimwegs statt mit dem Flugzeug mit dem Bus zurückgelegt werden, sei dies eine erhebliche Abweichung von der eigentlich vertraglich versprochenen Reiseleistung. Ein solcher Mangel bei einer Pauschalreise rechtfertige die teilweise Rückerstattung des Reisepreises, die in diesem Fall immerhin 100 Euro betrug (Amtsgericht Gifhorn, Az.: 2 C 655/04).

Tipp: Wollen Sie nach der Rückkehr von Ihrem Reiseveranstalter wie im geschilderten Fall einen Teil des Reisepreises zurückhaben, sollten Sie nicht lange zögern: Den meisten Reiseverträgen über Pauschalreisen liegen so genannte "Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)" zugrunde, in denen die Veranstalter die Reklamationsfrist auf zumeist 1 Monat verkürzen. Überschreiten Sie diese Frist, laufen Sie Gefahr, Ihr Geld nicht zurück zu bekommen. Werfen Sie deswegen immer einen Blick in das Kleingedruckte Ihres Reisevertrags!