Fördermittel: Öffentliches Sponsoring für den Verein

Das Kennen und Ausschöpfen öffentlicher Fördermittel gehört zu den Sponsoringmöglichkeiten Ihres Vereins. Öffentliche Institutionen wie Kommunen, Verbände und Stiftungen halten Fördermittel für berechtigte Gemeinschaften bereit. Die Ausreichung der Finanzen erfolgt aber nicht im “Gießkannenprinzip“. Sie müssen im Vorfeld Anträge stellen und diese mit einem schlüssigen Konzept verbunden einreichen. Bei Bewilligung müssen Sie nach Maßnahmenende die erhaltenen Unterstützungen peinlichst genau nach der Förderrichtlinie abrechnen. Ansonsten entstehen Rückforderungsansprüche.

Nicht nur der private Sponsor kann Sie als Verein glücklich machen. Auch die ansonsten immer finanziell klamme Gesellschaft fördert Ihre ehrenamtlichen Aktivitäten. Um öffentliche Fördermittel erlangen zu können muss Ihr Verein aber bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Mit dem Vereinsstatus, der Gemeinnützigkeit und der Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen stehen Sie immer auf der sicheren Seite.

Auch mit einem Engagement auf dem sozialen Sektor haben Sie gute Karten. Schwieriger wird es, wenn Ihr Gemeinschaftszweck vordergründig kommerzielle Ziele verfolgt.

Wer hält Fördermittel bereit?
Auf der politischen Ebene:

  • Gemeinden
  • Stadtbezirke
  • Städte
  • Kreise
  • Länder
  • Bund 

Bevölkerungsregierende Institutionen, vom kleinsten Gemeinderat bis zur großen Bundesregierung halten Fördermittel für gesellschaftliche Aktivitäten bereit. Erkundigen Sie sich je nach Vereinsort und/oder Größenordnung Ihres Vorhabens in der für Sie infrage kommenden Institution.  

Auf der Verbandsebene (Sport, Kultur, Soziales):

  • Kreisverbände
  • Landesverbände
  • Nationalverbände 

Die Verbände erhalten für die Durchführung der Verbandsarbeit staatliche Fördermittel. Wenn Ihr Verein Mitglied eines Verbandes ist, kann er von diesen Unterstützungen partizipieren.

Auf der privaten Ebene: 

  • Banken
  • Lotto
  • Stiftungen 

Einige freiwillige Banken und die unter staatlicher Aufsicht stehenden Lottogesellschaften führen Gewinnanteile als Fördermittel an die Verbände ab. Aber auch als Verein können Sie den Versuch starten und direkt mit einer Förderbeantragung an diese Institutionen herantreten.

Gesellschaftsfördernde Stiftungen aus der Industrie oder aus Privatvermögen sind eine weitere Möglichkeit. Stiftungen verfolgen bzw. fördern meist bestimmte Ziele, die sich mit Ihrem Förderwunsch verbinden lassen müssen. Detaillierte Ansprechpartner finden Sie über die persönliche und kommunikationstechnische Recherche. 

Voraussetzungen für einen Fördermittelerhalt
Die Voraussetzungen sind je nach Förderinstitution unterschiedlich. Auf politischer Ebene gilt vorrangig ein selbstloses, gesellschaftlich förderndes, soziales Engagement auf allen möglichen Gebieten. Auf der Verbandsebene ist die Mitgliedschaft des Vereins oder der Gemeinschaft das entscheidende Element. Und auf der privaten Ebene zählt primär die Verbindung zwischen den sozialen oder kulturellen Zielen der Geldgeber und Ihrem hoffentlich dazu passenden Maßnahmenkonzept. 

Beantragungs- und Durchführungsvorgänge

  1. Förderpartnerrecherche
  2. Anfrage, Studium der Fördermittelrichtlinien.
  3. Formlose, schriftliche Antragsstellung.
  4. Nach Antragsannahme, schriftlicher Formularantrag gemäß Förderrichtlinie mit Maßnahmenkonzept.
  5. Nach Bewilligung, schriftliche Annahmebestätigung der Förderung.
  6. Auszahlung der Fördersumme (Verwendung streng nach Maßnahmenkonzept und Bewilligungsbescheid).
  7. Nach Beendigung der Maßnahme, schriftliche Abrechnung der Fördersumme nach der Förderrichtlinie.
  8. Bei Unregelmäßigkeiten erfolgt die teilweise oder gänzliche Rückzahlung der Fördersumme. 

Die Ausreichung von Fördermitteln durch die Gesellschaft ist eine freiwillige Hilfe, die nicht gesetzlich verankert ist!