von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Demenz
Schwerbehindertenausweis für Demenz-Patienten: Nicht nur körperliche Einschränkungen zählen
Braucht ein Demenz-Patient ständig eine Begleitperson, weil er sich nicht mehr allein zurechtfindet oder am öffentlichen Leben nicht mehr vollständig teilhaben kann, fällt dies bei der Beurteilung, ob der Kranke als schwerbehindert gilt oder nicht, ins Gewicht.
Nicht nur eine körperliche Behinderung ist eine Schwerbehinderung. Schon bei einer mittleren Demenz kann von einem Behinderungsgrad von mindestens 50 ausgegangen werden - und damit besteht ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis.
Ein Schwerbehindertenausweis bringt den Demenz-Patienten Vorteile
Die Demenz-Patienten und ihre Angehörigen haben mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Vorteile, die ihnen das Leben erleichtern:
So beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis für einen Demenz-Patienten
Ein Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Das Antragsformular können Sie sich vom Versorgungsamt zuschicken lassen oder es bei der Gemeinde oder kommunalen Bürgerbüros abholen. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Folgende Unterlagen sollten beigefügt werden:
Anschließend werden die Daten ausgewertet, daraufhin stellt das Versorgungsamt den GdB (Grad der Behinderung) des Demenz-Patienten fest und vergibt die Merkzeichen. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren muss bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit dem Merkzeichen RF beantragt werden.
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10. Dezember 2009, 22:04, im Forum Demenz
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