- Arztbrief
- Befunde
- Röntgenbilder
- eine Auflistung aller vorliegenden Behinderungen
- Angaben aller Krankenhäuser, in denen Ihr Kunde in Behandlung war
- Angaben der behandelnden Ärzte
- Kopien aller vorliegenden Gutachten
Wenn Ihr pflegebedürftiger Kunde einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann er folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Preisminderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Begleitperson kann im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mitfahren
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Steuerermäßigungen für zusätzliche Aufwendungen
- Kfz-Steuerermäßigung
- Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Vergünstigen Eintritt in kulturelle Institutionen und Veranstaltungen
- Vergünstigungen beim Telefonieren
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Praxis-Tipp
Diese Vorteile werden Nachteilsausgleiche genannt und richten sich nach dem im Schwerbehindertenausweis zuerkannten Merkzeichen.
Schwerbehindertenausweis: Schweregrad ist ausschlaggebend für das Merkzeichen
Die Schwere der Behinderung wird durch den GdB von 10 bis 100% bestimmt, der auf dem Schwerbehindertenausweis verzeichnet ist. Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.
Übersicht: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
aG= außergewöhnlich gehbehindert G = erheblich gehbehindert H = hilflos B = Notwendigkeit ständiger Begleitung Bl = blind RF = befreit von Rundfunkgebühren |
Hinweis: Dies ist keine vollständige Auflistung. Dies sind nur die sechs wichtigsten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Wenn sich der Zustand verschlechtert
Bei dauerhafter Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann Ihr Kunde zu jeder Zeit einen Verschlechterungsantrag einreichen und den Grad der Behinderung entsprechend erhöhen lassen.