Der Schwerbehindertenausweis: Informieren Sie Ihre Kunden

Schwerbehindertenausweis: Die Antragstellung
Ob und in welchem Grad eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt das Versorgungsamt fest. Dort muss der Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Entweder lässt sich Ihr Kunde ein Antragsformular vorm Versorgungsamt zuschicken oder er holt es sich bei seiner Gemeinde, dem Sozialamt, der örtlichen Fürsorgestelle oder kommunalen Bürgerbüros.
Ebenso kann er den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch formlos stellen. Aber auch Sie als Pflegedienst können die Formulare anfordern und Ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit sollten Sie dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis folgende Unterlagen beifügen:
  • Arztbrief
  • Befunde
  • Röntgenbilder
  • eine Auflistung aller vorliegenden Behinderungen
  • Angaben aller Krankenhäuser, in denen Ihr Kunde in Behandlung war
  • Angaben der behandelnden Ärzte
  • Kopien aller vorliegenden Gutachten
Hinweis: Auf dem Antragsformular sollte dem Versorgungsamt bestätigt werden, dass es bei den behandelnden Ärzten oder den Krankenhäusern weitere Unterlagen anfordern kann, falls diese der Feststellung der Behinderung dienen. Sollten Sie Unterlagen nicht ausreichen, kann das Versorgungsamt zudem eine zusätzliche fachärztliche Untersuchung anordnen.
Der Grad der Behinderung (GdB)
Wenn der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist, schickt dieses dem Antragsteller einen sehr ausführlichen Fragebogen zu. Diesen sollte man äußerst sorgfältig und umfassend ausfüllen. Denn auf Basis der gesammelten Informationen entscheidet das Amt, ob ein Grad der Behinderung (GdB) und etwaige besondere Merkzeichen vorliegen und in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Das Versorgungsamt benötigt etwa drei Monate zur Bearbeitung des Antrags.

Wenn Ihr pflegebedürftiger Kunde einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann er folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Preisminderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Begleitperson kann im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mitfahren
  • Parken auf Behindertenparkplätzen
  • Steuerermäßigungen für zusätzliche Aufwendungen
  • Kfz-Steuerermäßigung
  • Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Vergünstigen Eintritt in kulturelle Institutionen und Veranstaltungen
  • Vergünstigungen beim Telefonieren
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

Praxis-Tipp
Diese Vorteile werden Nachteilsausgleiche genannt und richten sich nach dem im Schwerbehindertenausweis zuerkannten Merkzeichen.

Schwerbehindertenausweis: Schweregrad ist ausschlaggebend für das Merkzeichen
Die Schwere der Behinderung wird durch den GdB von 10 bis 100% bestimmt, der auf dem Schwerbehindertenausweis verzeichnet ist. Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.

Übersicht: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

aG= außergewöhnlich gehbehindert G  = erheblich gehbehindert H  = hilflos B   = Notwendigkeit ständiger Begleitung Bl  = blind RF = befreit von Rundfunkgebühren

Hinweis: Dies ist keine vollständige Auflistung. Dies sind nur die sechs wichtigsten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Wenn sich der Zustand verschlechtert
Bei dauerhafter Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann Ihr Kunde zu jeder Zeit einen Verschlechterungsantrag einreichen und den Grad der Behinderung entsprechend erhöhen lassen.