Wann Sie welche Vorstellungskosten bezahlen müssen

Wenn Sie einen potenziellen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, müssen Sie grundsätzlich auch die Vorstellungskosten bezahlen. Dies allerdings nicht in jedem Fall und auch nicht in unbegrenzter Höhe.

Bewerber haben Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten
Der Ersatz von Vorstellungskosten nach einem vergeblichen Vorstellungsgespräch kann schnell ein wichtiges Thema werden. Etwa dann, wenn Sie einen Bewerber aus Kiel zu einem Vorstellungsgespräch nach München eingeladen haben. Die Vorstellungskosten können sich hier schnell summieren.

Bewerber haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der notwendigen Vorstellungskosten. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 670 BGB. Zu den zu ersetzenden Vorstellungskosten gehören:

  • Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse, ÖPNV, Taxi etc.)
  • 0,30 € / km für Kfz-Benutzung
  • Übernachtungskosten (Wenn dem Bewerber aufgrund des langen Reisewegs oder der schlechten Verkehrsverbindung die Hin- und Rückreise am gleichen Tag nicht zumutbar ist.

Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten haben grundsätzlich alle Bewerber, die von Ihnen zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden. Erscheint jemand ohne Einladung, brauchen Sie die Kosten nicht zu übernehmen.

So vermeiden Sie den Ersatz von Vorstellungskosten
Es ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie bereits in der Einladung zu dem Vorstellungsgespräch den Ersatz von Vorstellungskosten ausschließen. Erscheint der Bewerber trotzdem, brauchen Sie keine Vorstellungskosten ersetzen. Dazu können Sie etwa folgende Formulierung im Einladungsschreiben verwenden:

Wir erstatten keine Kosten im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch.

3 Tipps zur Reduzierung von Vorstellungskosten

  1. Zahlen Sie grundsätzlich nur gegen Beleg und teilen Sie dies in der Einladung gleich mit.
  2. Setzen Sie Höchstbeträge für die Erstattung von Vorstellungskosten fest. Formulierungsbeispiel:

    Kosten im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch erstatten wir nur gegen Vorlage der Belege und nur bis zu einer Obergrenze von ___ € / Bewerber.

  3. Planen Sie die Termine so, dass weit anreisende Bewerber nicht den ersten oder letzten Termin für ein Vorstellungsgespräch haben. So können evtl. Übernachtungskosten gespart werden. Aus dem gleichen Grund kann die Übernahme von Flugkosten sinnvoller sein als die Bezahlung von Bahnfahrkarten + Übernachtung.