Arbeitsverträge: Das sollten Sie bei den Vorverhandlungen beachten

Mit der Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und potenziellen Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entsteht ein so genanntes vorvertragliches Schuldverhältnis. Das heißt, für beide Seiten entstehen bereits in diesem Stadium Pflichten, unabhängig davon ob es später zum Vertragsschluss kommt oder nicht.

Das vorvertragliche Schuldverhältnis hat zur Folge, dass beide Parteien bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten haben. Werden diese verletzt, kann sogar Schadensersatz fällig werden. Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat diese Pflichten konkretisiert und sogar bei Verletzungen einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch festgelegt, § 15 AGG.

Zu den Pflichten für Arbeitgeber gehört vor allem: Sie müssen bestimmte Aufklärungspflichten erfüllen. Das heißt konkret, dass der zukünftige Mitarbeiter über die Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes unterrichtet werden muss. Das gilt insbesondere dann, wenn der neue Arbeitsplatz überdurchschnittliche Anforderungen stellt oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind.

Heikel ist auch der Umgang mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen. Diese Unterlagen sind sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Sollte kein Interesse an einer Zusammenarbeit bestehen, sollten die Unterlagen unverzüglich zurückgesandt werden. Der Inhalt der Bewerbungsunterlagen muss vertraulich behandelt werden und es muss Stillschweigen darüber bewahrt werden.

Arbeitgeber-Tipp: Stellen Sie von vornherein klar, dass Sie im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs keine wie auch immer geartete Zusage machen werden. Wenn überhaupt,sollten Sie hier die Schriftform einhalten. Es empfiehlt sich – insbesondere wenn kurzfristig Kündigungsfristen einzuhalten sind –, eine so genannte vorvertragliche Bestätigung abzugeben. Damit kann der Bewerber dann problemlos sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen.

Eine solche Muster-Formulierung kann wie folgt aussehen:

Herrn Max Muster
Musterweg 1
12345 Musterstadt

 


 

Vorvertragliche Bestätigung

 


 

Sehr geehrter Herr Muster,

 

wir wollen Ihnen heute schriftlich bestätigen, dass Sie ab dem … in unserer Abteilung … als … eingestellt werden. Als Vergütung wurde eine monatliche Bruttozahlung in Höhe von … Euro vereinbart.

 

Die vorvertragliche Bestätigung erfolgt vorbehaltlich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen Zentrum in Musterstadt bei Dr. Beispiel sowie der Zustimmung des Betriebsrats.

 

Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie nach Zustimmung des Betriebsrats.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Ort, Datum

 

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(Arbeitgeber)

Ein anderes wichtiges Kapitel sind die Vorstellungskosten. Arbeitgeber sind zum Ersatz der Vorstellungskosten verpflichtet, wenn sie einen Bewerber zur Vorstellung auffordern. Auch diese Pflicht entsteht unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag zu Stande kommt oder nicht.

Zu den zu erstattenden Vorstellungskosten gehören: Fahrtkosten (aber nur gegen Nachweis), Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sofern tatsächlich erforderlich, sowie der Verdienstausfall.

Arbeitgeber-Tipp: Sie können den Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten ausschließen. Das müssen Sie aber bei der Einladung des Bewerbers ausdrücklich tun.

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