Versehentliche Übernahme nach der Ausbildung verhindern

Es sollte nicht passieren, aber es kommt doch vor: eine versehentliche Übernahme nach der Ausbildung. Im Klartext: Der Ausbildungsbetrieb wollte den Azubi gar nicht übernehmen, tut es aber dennoch – aufgrund eines kleinen Fehlers mit großen Folgen.

Wie lange dauert eigentlich die Ausbildung genau? Werfen Sie einen Blick in den Ausbildungsvertrag, dann werden Sie in der Regel ein Datum finden. Dieses liegt allerdings in den meisten Fällen erst nach der Abschlussprüfung. Besteht Ihr Azubi die Abschlussprüfung, dann dauert die Ausbildung also noch an, oder? Auch wenn keine Übernahme geplant ist, kann der Azubi also noch einige Zeit beschäftigt werden?  

Genau darin liegt der große Irrtum
Die Ausbildung endet nämlich nicht zu dem Zeitpunkt, den der Vertrag vorgibt, sondern bereits dann, wenn der Prüfungsausschuss das Ergebnis der bestandenen Abschlussprüfung bekannt gibt. In der Regel ist also direkt nach dem letzten Teil der Abschlussprüfung Schluss. Und wenn keine Übernahme nach der Ausbildung geplant ist?

Übernahme nach der Ausbildung durch schlüssiges Handeln
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Ist nämlich keine Übernahme nach der Ausbildung vorgesehen, dann dürfen Sie den Azubi nach bestandener Abschlussprüfung auch nicht mehr weiter beschäftigen. Er hat nämlich zu diesem Zeitpunkt keinen Ausbildungsvertrag mehr – die Ausbildung ist definitiv vorbei.

Beschäftigen Sie ihn trotzdem, dann beruht das auf einem neuen Beschäftigungsvertrag. Und der gilt dann tatsächlich, denn ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich zustande kommen.  

In diesem Fall kommt der neue Vertrag dadurch zustande, dass die Beteiligten schlüssig handeln und sich scheinbar einig sind: Der ehemalige Azubi kommt zur Arbeit, der Betrieb akzeptiert das und interveniert nicht. Damit wird ein neuer Arbeitsvertrag begründet – und zwar ein unbefristeter Vertrag! Damit ist etwas passiert, was Sie eigentlich gar nicht wollten: Die Übernahme nach der Ausbildung ist rechtlich einwandfrei vonstatten gegangen.  

Tipp: Um eine versehentliche Übernahme nach der Ausbildung zu verhindern, müssen Sie dafür sorgen, dass der betroffenen Azubi nach bestandener Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in keiner Weise mehr für Sie arbeitet. Geben Sie diese Information auch an Personen weiter, die im Umfeld des Auszubildenden arbeiten.