Endet die Ausbildung immer mit der Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung ist geschafft, aber der Ausbildungsvertrag läuft noch ein paar Wochen. Das ist der Regelfall. Was bedeutet dies aber konkret für das Ende der Ausbildung? Welcher Termin gilt, der der Abschlussprüfung oder der im Vertrag vereinbarte?

Ganz gleich, ob eine Übernahme geplant ist oder nicht: Sie als Ausbilder müssen wissen, wann die Ausbildung letztlich endet. In dieser Frage sollten Sie sich nicht am Ausbildungsvertrag orientieren. Der läuft nämlich in meisten Fällen über das Ausbildungsende hinaus – womit der eingetragene Termin des Ausbildungsendes ungültig wird. Wichtig ist für Sie vielmehr der Termin der Abschlussprüfung.

Ende der Ausbildung: Letzter Teil der Abschlussprüfung maßgeblich
Und auch dieser Termin gibt Ihnen noch keine exakte Auskunft über das Ende der Ausbildung. Schließlich findet die Abschlussprüfung in kleinen "Häppchen" statt. Orientieren Sie sich daher am letzten Prüfungstermin. Dieser ist ein wichtiger Anhaltspunkt, was das Ende der Ausbildung angeht. Maßgeblich ist dieser aber auch nur dann, wenn der Prüfungsausschuss noch an diesem letzten Tag der Abschlussprüfung das Prüfungsergebnis bekannt gibt. 

Es steht nämlich wörtlich im Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss." Beispiel: Nach der letzten Prüfung, die erfolgreich bestanden wurde, gibt der Prüfungsausschuss dem Azubi das Prüfungsergebnis bekannt. Damit ist die Ausbildung beendet. Konkret: Ab dem nächsten Tag ist der Azubi kein Azubi mehr. 

Ausbildung nach Abschlussprüfung beendet: Azubi kann zu Hause bleiben
Das hat für Sie als Ausbildungsbetrieb folgende Konsequenzen: Im Falle einer Übernahme zahlen Sie ab dem nächsten Tag die Vergütung eines "normalen" Arbeitnehmers. Der ehemalige Azubi wird also anteilig mehr Geld erhalten.

Übernehmen Sie den Azubi nicht, dann bezahlen Sie ihn nur noch bis zum Tag, an dem das Ergebnis der Abschlussprüfung bekanntgegeben wurde. Mit dem Ende der Ausbildung ist auch das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet. Der ehemalige Auszubildende kann ab dem nächsten Tag zu Hause bleiben – ganz gleich, was in seinem Ausbildungsvertrag steht.