Azubi im Boot: Vorsicht vor versehentlicher Übernahme

Die versehentliche Übernahme eines Auszubildenden ist eine reelle Gefahr für Ausbildungsbetriebe. Denn: Nach bestandener Prüfung ist die Ausbildung tatsächlich beendet. Der Azubi darf anschließend nicht mehr im Betrieb arbeiten.

Versehentliche Übernahme von Azubis
In diesen Wochen laufen in vielen Berufen und Regionen die Abschlussprüfungen im Rahmen der Ausbildung. Manch ein Azubi wird übernommen, andere wiederum können nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben. Es sei denn, es geht eine versehentlich Übernahme über die Bühne – oftmals zur Überraschung des Ausbildungsbetriebs. Wenn nämlich der ehemalige Azubi erst mal auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag klagt, ist es meist zu spät. Was aber ist schief gelaufen?

Die Antwort auf diese Frage hängt eng mit dem Datum zusammen, wann die Ausbildung eigentlich endet. Da gibt es zum einen eine Zeitangabe im Ausbildungsvertrag. Diese entspricht aber nicht dem letzten Prüfungstermin, was nachvollziehbar ist; schließlich standen die Prüfungstermine zu Beginn der Ausbildung noch nicht genau fest.

Was in manchen Ausbildungsbetrieben keiner weiß: Dieser Termin im Vertrag ist mit der bestandenen Abschlussprüfung durch den Azubi hinfällig. Aber wie kann es dadurch zu einer versehentlichen Übernahme kommen? 

Übernahme des Azubis: versehentlich und unbefristet
Ganz einfach: Der Azubi besteht die Prüfung, erfährt das Ergebnis, unterrichtet darüber auch seinen Ausbilder und geht wieder an die Arbeit. Alle sehen das und niemand tut etwas dagegen.

Allerdings: Mit Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss ist die Ausbildung beendet. Kommt der ehemalige Azubi anschließend in den Betrieb und nimmt die Arbeit auf, ist er zweifellos ohne Ausbildungsvertrag und die versehentliche Übernahme ist perfekt.

Denn: Durch die Aufnahme einer Arbeit nach der Ausbildung kommt ein neuer Arbeitsvertrag zustande. Ein Arbeitsvertrag muss nämlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. Dieser ist dann unbefristet und er ist tatsächlich versehentlich zustande gekommen. Der Azubi könnte also auf eine unbefristete Übernahme bestehen, wenn alle Seiten mit der Arbeitsaufnahme nach der Prüfung offensichtlich einverstanden waren.