Ausbildung: Daran kann ein Aufhebungsvertrag scheitern

Auch Ausbildungsverhältnisse können mithilfe eines Aufhebungsvertrages aufgelöst werden. Gegenüber einer Kündigung, die möglicherweise auf unsicheren Beinen steht und zudem natürlich einen faden Beigeschmack hat, hat ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile. Allerdings dürfen bestimmte Fehler nicht gemacht werden.

Letztendlich kann ein Aufhebungsvertrag scheitern, weil sich der Ausbildungsbetrieb bzw. der Azubi nicht an bestimmte Regeln gehalten hat. Insbesondere dann, wenn der Azubi hinter dem Aufhebungsvertrag gar nicht steht, sondern aus anderen Gründen unterschreibt, steht dieser auf wackeligen Beinen. Im Einzelnen kann ein Aufhebungsvertrag
an folgenden Fehlern scheitern:

Fehler 1: Sie geben dem Auszubildenden nicht genug Bedenkzeit. Wenn dem Azubi ein Schriftstück vorgelegt wird, das er sofort unterschreiben soll, dann kann das als rechtswidriger Druck interpretiert werden. Er muss die Möglichkeit haben, sich die Sache genau zu überlegen und sich zudem Rat zu suchen.

Fehler 2: Sie versäumen es als Ausbilder, der den Ausbildungsvertrag gemeinsam mit dem Auszubildenden auflösen will, Ihrer Belehrungspflicht nachzukommen. Konkret bedeutet das, dass der Aufhebungsvertrag keinen Hinweis zum Anspruch auf Arbeitslosengeld enthält. Dort sollte nämlich schriftlich festgehalten werden, dass das Arbeitslosengeld eventuell für einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird.

Fehler 3: Der Aufhebungsvertrag kommt auf der Basis einer Drohung zu Stande. Es kommt immer wieder vor, dass Ausbildungsbetriebe einen Azubi, den Sie unbedingt loswerden wollen, mit einer Drohung unter Druck setzen: „Wenn du nicht unterschreibt, dann bekommst du gekündigt." Das ist zumindest dann nicht rechtens, wenn kein gravierender Kündigungsgrund vorliegt. Der Aufhebungsvertrag wäre dann anfechtbar.

Fehler 4: Es liegt eine Täuschung oder ein Irrtum vor. Wenn Sie im Aufhebungsvertrag versehentlich eine falsche Jahreszahl beim Auflösungsdatum eingetragen haben (Irrtum) oder Sie halten sich nicht an die im Vertrag festgelegten Vereinbarungen (Täuschung), dann liegt ebenfalls ein Anfechtungsgrund vor.

Fehler 5: Ihr Auszubildender ist minderjährig und unterschreibt den Aufhebungsvertrag. Das ist ein formeller Fehler. Solange Ihr Azubi noch keine 18 Jahre alt ist, müssen seine Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag unbedingt auch unterschreiben.