Der Berufsalltag von einem Künstler oder Restaurator ist geprägt durch langes Sitzen vor Objekten und dem Umgang mit giftiger Chemie in einer oft staub- und schmutzbelasteten Umgebung. Wer denkt da schon bei einer Ausstellung über zeitgenössische Malerei oder bei Kunst und Antiquitäten an Berufskrankheiten?
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Gefahr für Restaurator und Künstler
Die Definition des Berufsbildes: Ein Restaurator beschäftigt sich mit der Erhaltung, Konservierung und Restaurierung von Gegenständen aus Archäologie, Kunst, Antiquitäten, Kultur, Technik und Wissenschaft. Ein Künstler, hier geht es vor allem um die Bildende Kunst, beschäftigt sich mit Malerei, Bildhauerei, Grafik und so weiter.
Der Berufsalltag von einem Künstler und einem Restaurator ist geprägt durch langes Sitzen und dem Umgang mit giftiger Chemie. Eine staub- und schmutzbelastete Umgebung ist ebenso oft ein Erkrankungsrisiko. Vor allem vor einer Ausstellung oder Vernissage werden intensive Arbeiten an Gegenständen, wie z. B. Gemälden, Antiquitäten, Büchern und Filmen vorgenommen. Hier sitzt die betreffende Person mit größter Sorgfalt stundenlang.
Weil die Berufsgruppe großteils aus freischaffenden Personen besteht, sind diese arbeitsrechtlich nicht geschützt.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Worin besteht das Gefahrenpotential?
Wenn man bei Google den Suchbegriff "Restaurator“ und "Krankheit“ eingibt, erscheinen in den ersten Ergebnisseiten Restauratoren, welche nach einer "langen und schweren Krankheit verstorben" sind. Das könnte vielleicht Zufall sein, oder nicht?
Weiteres Beispiel: Ich kenne eine Restauratorin, welche sich mit Mitte Vierzig einer Gesundenuntersuchung unterzogen hatte. Der Arzt fragte sie anschließend, wie viel Alkohol sie denn täglich konsumiere. Er konnte es fast nicht glauben, als sie sagte, sie trinke absolut nie Alkohol. Später kam heraus, dass Sie oft Bilder und Kunstgegenstände mit Terpentin behandelt, und diese Dämpfe ihre Leber geschädigt hatten.
Viele Künstler leiden oft an Asthma, Hautallergien, chronischer Bronchitis, Schäden an der Wirbelsäule, schlechte Körperhaltung, Organbeschwerden und Kreislaufproblemen.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Typische gesundheitsschädliche Tätigkeiten von Künstler und Restaurator
- Umgang mit staubhaltigen Farben und Lösungsmitteln
- Chemikalien für die Konservierung von Gegenständen
- Chemikalien für das Abbeizen von Antiquitäten
- Staub bei der Bearbeitung von Skulpturen, Bildhauerei
- Staub bei Renovierung von Gebäuden und Architektur
- Staub bei der Restaurierung von archäologischen Gegenständen
- Sturzgefahr bei Restaurierung von Bauwerken, Fresken in Kirchen, Schlössern und so weiter.
- Bleivergiftung bei der Erstellung oder Renovierung von Glasfenstern
- Schimmelpilze bei alten Büchern und Antiquitäten
- Heben von schweren Gegenständen
- viele Künstler haben Lebensmittel neben oder am Arbeitsplatz
Ob zeitgenössische Malerei, Kunst Antiquitäten, Gemälde, Architektur, Bücher, Filme- in jeden Fall müssen sich die Personen, welche sich jeden Tag mit dem Gestalten oder Restaurieren dieser Gegenstände beschäftigen, ausreichende Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten organisieren. Zum Wohle der eigenen Gesundheit und Kreativität.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Geeignete Schutzmaßnahmen für Künstler und Restaurator
- Absaugung am Arbeitsplatz mit einem geeigneten Filter (gegen Feinstaub, Farbstaub, Lösungsmitteldämpfe, Schimmelpilze, Bakterien)
- Arbeitskleidung, wie z. B. Handschuhe, Schutzbrille, Mundschutz, Schutzbekleidung gegen giftige und ätzende Chemikalien
- Schutzvorkehrungen und Sicherung gegen Sturzgefahr bei Bauwerken
- Ergonomischer Arbeitsplatz für die richtige Sitzhaltung
- Hubgeräte zum Verschieben größeren und schweren Gegenständen
- Ausreichende Beleuchtung
- Gute Raumlüftung, jedoch Vermeidung von Zugluft
- Sauberer Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Aufklärung hat höchste Priorität
Vielfach sind Künstler und Restauratoren nicht geschützt. Mit Ausnahme in Museen, Forschungsinstituten, Bibliotheken und Archiven, sind diese Berufsgruppen oft freiberuflich und freischaffend tätig. Als Einzelperson unterliegen sie nicht dem Arbeitnehmer-Schutzgesetz.
Da sie im Zuge ihrer Tätigkeiten zahlreichen Gefahren für ihre Gesundheit ausgesetzt sind, ist vor allem Aufklärungsarbeit dringend notwendig.