Doppelte Haushaltsführung: Bei Elternzeit meist nicht absetzbar!
Eine Zweitwohnung und die damit verbundenen Kosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn beruflich bedingt. Was aber gilt in der Elternzeit, wenn Mutter oder Vater für 12 Monate pausiert? Sind die Zweitwohnungs-Kosten dann ebenfalls absetzbar? Nein, sagt dazu das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil v. 01.06.2017, Az. 3 K 3278/14).