Online-Shops: Vorsicht, wenn das Finanzamt surft

Mit einer eigens dafür entwickelten Software durchsucht das Finanzamt systematisch Online-Shops aller Art. Bei diesem Vorgang werden Daten gesammelt, Querverbindungen zwischen Käufern und Verkäufern hergestellt und die so gewonnenen Informationen automatisch mit anderen Datenbanken und anderen Informationsquellen, z. B. dem Handelsregister oder internen Datenbanken, abgeglichen.

Fehlen in dem Online-Shop z. B. Adressen oder Steuernummern oder sind diese gar nicht vorhanden, geht automatisch eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt. Mit der Folge, dass das  betroffene Unternehmen lauf dem Betriebsprüfungsplan des Finanzamts landet und muss in den nächsten Wochen mit einer Umsatzsteuer-Nachschau oder -Sonderprüfung rechnen muss.

Checkliste: Ist Ihr Online-Shop finanzamtssicher?
Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, überprüfen Sie vorsorglich die Punkte der unten stehenden Checkliste, denn schon ein „Nein“ kann eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt auslösen und unangenehme Folgen haben.

 Ja     Nein 
Geben Sie in Ihrem Online-Shop den Firmennamen und die Postanschrift an? Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder die Nennung eines Postfachs erfüllen die strengen Anbieterkennzeichnungspflichten nicht.
Kapitalgesellschaft müssen in Ihrem Online-Shop den Namen des Geschäftsführers und die Nummer, unter der Ihre GmbH im Handelsregister registriert ist, veröffentlichen. Haben Sie diese Angaben gemacht?
Stimmen die Angaben im Online-Shop zu Firmierung und Adresse mit den im Handelsregister eingetragenen überein? Ist die Steuernummer vorhanden und richtig?
Ist der Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern (vor allem der Umsatzsteuer) und sonstiger Bestandteile klar ausgewiesen, gegebenenfalls zusätzlich mit Liefer- und Versandkosten?
Ist für den Käufer ersichtlich, ob es sich bei dem genannten Preis um eine Angabe inklusive Umsatzsteuer (Verbraucher) bzw. exklusive Umsatzsteuer (Gewerbekunden) handelt?
Ist der berechnete Umsatzsteuersatz eindeutig ausgewiesen?