Liegt eine Überentnahme vor?
Finanzieren Sie mit einem betrieblichen Kredit lediglich laufende Ausgaben (Betriebmittelkredit), kann der Abzug der Zinsen jedoch eingeschränkt sein.
Das ist der Fall, wenn gleichzeitig der Wert Ihrer Privatentnahmen – z.B. Entnahme von Bargeld vom Betriebskonto, private Nutzung des Geschäftswagens etc. – höher ist, als Ihr Gewinn und Ihre Einnahmen aus dem Privatvermögen. Das wird als Überentnahme bezeichnet.
6 % Zinszuschlag auf Überentnahme
Unabhängig davon, wie hoch die Zinsen für ein Darlehen sind, sind sie bei einer Überentnahme pauschal in Höhe von 6 % nicht steuerlich abziehbar. Es gibt aber einen Freibetrag von 2.050 €, der auch bei einer Überentnahme abziehbar ist.
Darlehenszinsen müssen Sie im Formular EÜR aufzeichnen
Wenn Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen Sie die gezahlten Darlehenszinsen getrennt aufzeichnen.
Im Formular EÜR sind dafür die Zeilen 37 und 38 vorgesehen. Zudem müssen Sie selbst ermitteln, ob und in welcher Höhe Zinsen für betriebliche Kredite nicht abziehbar sind.