Betriebsprüfung: Besuch vom Fiskus

Immer mehr Unternehmen – und längst nicht mehr nur die großen – werden einer Betriebsprüfung unterzogen. Leider gibt es keine besonderen Anzeichen, die auf eine bevorstehende Betriebsprüfung hinweisen. Ein Auswahlkriterium für den Besuch des Fiskus ist unter anderem die Größe Ihres Betriebs. Das Bundesfinanzministerium hat die Größenmerkmale für die steuerliche Betriebsprüfung neu festgesetzt (Schreiben vom 21.09.2006, Az. IV A 7 – S 1450 – 29/06).
Durchschnittswerte für die steuerliche Betriebsprüfung:
  • Großbetriebe: alle 3 Jahre ohne zeitliche Lücken
  • Mittelbetriebe: im Durchschnitt alle 5 bis 10 Jahre
  • Klein- und Kleinstbetriebe: sehr unregelmäßige Prüfungsfolge (im Durchschnitt alle 30 Jahre).
Betriebsart
Betriebsmerk-male in Euro
Groß-
betriebe (G)
Mittel-
betriebe (M)
Klein-
betriebe (K)
 
über
Handelsbetriebe
(H)
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
6.500.000
250.000
800.000
50.000
155.000
32.000
Fertigungsbetriebe
(F)
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
3.700.000
220.000
450.000
50.000
155.000
32.000
Freie Berufe
(FB)
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
3.900.000
500.000
735.000
115.000
155.000
32.000
Andere Leistungs-
betriebe (AL)
Umsatzerlöse
oder steuerlicher Gewinn
4.900.000
280.000
660.000
55.000
155.000
32.000
Kreditinstitute
(K)
Aktivvermögen oder steuerlicher Gewinn
121 Mio.
500.000
31 Mio.
170.000
9,5 Mio.
40.000
Versicherungs- unternehmen,
Pensionskassen (V)
Jahresprämien- aufkommen
26,5 Mio.
4,3 Mio.
1,6 Mio.
Land- und forst-
wirtschaftliche Betriebe
Wirtschaftswert der selbstbewirt-
schafteten Fläche oder steuerlicher Gewinn
185.000
105.000
90.000
55.000
40.000
32.000
Vorsicht: Sie dürfen sich nicht allein an den statistischen Durchschnittswerten orientieren. Auch bei Klein- und Mittelbetrieben ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Betriebsprüfung einem anderen, in kurzem zeitlichen Abstand folgt. Das Größenmerkmal ist ein Kriterium. Daneben sucht das Finanzamt Betriebe auch nach dem Zufallsprinzip aus.
Außerdem haben Sie bessere Aussichten, vom Steuerprüfer verschont zu bleiben, wenn Sie steuerlich unauffällig sind und Ihre Gewinnentwicklung gleichmäßig ist. Je größer die Abweichungen vom Branchendurchschnitt sind, desto eher müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen.